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Krings: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit bei NPD-Verbotsverfahren

Berlin (ots)

Die Innenministerkonferenz berät am heutigen Freitag über ein neues NPD-Verbotsverfahren. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Günter Krings:

"Bei der Frage, ob ein neuer Anlauf zum Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht unternehmen werden sollte, geht Sorgfalt vor Schnelligkeit.

Dabei ist ganz klar: Die NPD ist aus unserer Sicht verfassungsfeindlich.

Beim NPD-Verbot steht aber nicht das Wollen, sondern das Können in Frage.

Ob das vorliegende Material ausreicht und nicht durch V-Leute in Vorständen der NPD "kontaminiert" ist und nicht verwendet werden darf, müssen wir zunächst exakt analysieren. Wer das im Hau-Ruck-Verfahren versucht, muss wieder mit einer Bruchlandung in Karlsruhe rechnen. Wir nehmen die Hinweise des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Papier, und anderer ehemaliger Bundesverfassungsrichter sehr ernst.

Verfassungsrechtliche Hürden nimmt man nicht, indem man einfach drauf los rennt, sondern indem man mit gebotener Intensität und kühlem Kopf prüft und entscheidet.

Dringend geboten ist zunächst eine Anpassung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, um im Falle eines NPD-Verbotsverfahrens, aber auch für künftige Verbotsanträge gerüstet zu sein. Derzeit hängt es vom Zufall des Ausscheidens einzelner Verfassungsrichter ab, ob ein Verfahren erfolgreich zu Ende geführt werden kann oder nicht: Wenn zwei Richter aus Altersgründen ausscheiden, muss das Gericht schon einstimmig entscheiden, weil immer sechs Richter für ein Parteiverbot erforderlich sind. Die Verfahrensregeln aus den Anfangsjahren des Bundesverfassungsgerichts, als jeder Senat noch zwölf Mitglieder hatte, müssen wir daher ändern."

Hintergrund:

§ 15 Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sieht vor, dass nach Beginn der Beratung einer Sache weitere Richter nicht hinzutreten können. Ein aus Altersgründen ausscheidender Richter kann nicht durch seinen Nachfolger ersetzt werden, sondern die Zahl der das Verfahren zu entscheidenden Richter verringert sich von 8 auf 7, bei weiterem Ausscheiden eines Richters auf 6. Als jeder Senat des Bundesverfassungsgerichts noch zwölf Richter hatte, konnten mehr als zwei Richter aus Altersgründen ausscheiden, ohne dass eine Einstimmigkeit für ein Parteiverbot erforderlich gewesen wäre.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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