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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Lensing: Kulturstaatsminister verharrt standhaft im Un-Recht

Berlin (ots)

Zu den wiederholten Äußerungen von Minister
Nida-Rümelin, dem menschlichen Embryo käme keine Menschenwürde zu,
erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU- Arbeitsgruppe in der
Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", Werner
Lensing MdB:
Es ist schon traurig genug, dass jemand, der Mitglied der
Bundesregierung ist, menschlichem Leben in seinem frühesten Stadium
die Menschenwürde abspricht. Um so verwerflicher ist, dass er sogar
berechtigte Kritik als ideologisches Feldgeschrei bezeichnet und
halsstarrig weiterhin leugnet, was das Bundesverfassungsgericht schon
vor geraumer Zeit ganz eindeutig festgestellt hat.
In dessen bekanntem Urteil vom 28.5.1993 zum Schwangeren- und
Familienhilfegesetz stellte das höchste deutsche Gericht unter
Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung eindeutig fest: "Wo
menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu."
Das Argument von Staatsminister Nida-Rümelin, ein menschlicher
Embryo verfüge nicht über Selbstachtung und deshalb nicht über
Menschenwürde, ist unverantwortlich und in keiner Weise hinnehmbar.
Als Staatsminister darf er sich nicht dazu hinreißen lassen, die
rechtliche Wirklichkeit zugunsten von theoretischen Gedankenspielen
auszublenden und zu verkennen, dass es eine Würde gibt, die jedem
Angehörigen der "Gattung Mensch" von Anfang an zukommt, ohne dass er
sie erst erwerben oder verteidigen müsste.
Ansonsten dürfte sich sehr schnell die Frage stellen, ob Minister
Nida-Rümelin etwa auch Menschen mit geistig eingeschränkter
Wirksamkeit die Menschenwürde absprechen möchte.
Auch sein weiteres Argument, dass straffreie Abtreibung in
Deutschland mit legalisiertem Mord gleichzusetzen sei, wenn dem
Embryo Menschenwürde zukäme, ist unglaublich und ein weiterer
Ausdruck seiner Unkenntnis des deutschen Strafrechts. Denn Totschlag
und Mord kommen erst an geborenen Menschen in Betracht. Und im
übrigen ist die grundsätzliche Strafbarkeit des
Schwangerschaftsabbruchs gerade Ausdruck der Schutzanspruchs des
ungeborenen menschlichen Lebens, das sich von vornherein als Mensch
und nicht zum Menschen entwickelt.

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