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Heil: Anlegerschutz wird auch auf dem Grauen Kapitalmarkt durchgesetzt

Berlin (ots)

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am Mittwoch eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts veranstaltet. Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Die im geplanten Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- und Vermögensanlagenrechts erreichten Verbesserungen stellen einen großen Fortschritt für den Anlegerschutz dar. Mit diesem Gesetz setzt die Koalition ihr Versprechen für mehr Verbraucherschutz und Transparenz im Kapitalmarkt konsequent um. Auch die Sachverständigen sehen in dem Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes.

Erstmals werden die bisher nur für den regulierten Bereich des Kapitalmarktes, also für Banken und Sparkassen, geltenden hohen Standards bei Anlegerinformationen und im Vertrieb auf den Grauen Markt ausgedehnt.

Deshalb wird zukünftig jeder der 80.000 freien Berater seine Qualifikation und eine Berufshaftpflicht nachweisen müssen. Freie Berater und Bankberater werden damit beim Anlegerschutz de facto gleichgestellt. In die von den Industrie- und Handelskammern bereits geführten Register für Versicherungsvermittler werden auch die Vermittler von Finanzanlagen aufgenommen werden. Erstmals gibt es für den Grauen Kapitalmarkt eine flächendeckende Aufsicht.

Produktinformationsblätter für die Vermögensanlagen informieren ebenso wie die "Beipackzettel" für Bankprodukte über Art, Funktionsweise und Risiken der Anlage. Damit Finanzprodukte verständlich sind, werden Risiken und Provisionen offengelegt. Dadurch wird dem Verbraucher eine fundierte Kaufentscheidung ermöglicht.

Die freien Finanzanlagenvermittler haben zudem schärfere, bisher nur für den Bankensektor geltende Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten. Dazu gehört auch, dass die Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte künftig nicht nur vollständig, sondern auch widerspruchsfrei und kohärent sein müssen. Dieses wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft.

All diese Maßnahmen sorgen für eine massive Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich. Wir wollen den Grauen Kapitalmarkt weiß waschen. Deshalb dürfen auch keine dunklen Flecken übrig bleiben. Vorschläge einiger Verbände, die zu einer Verwässerung des hohen Verbraucherschutzniveaus führen würden, lehnen wir ab. Hierzu gehört auch die sogenannte "Alte-Hasen-Regelung", nach der seit 2007 tätige Vermittler keiner Sachkundeprüfung bedürfen.

Anlegerschutz schafft Vertrauen in Finanzprodukte. Nicht zuletzt die Weltwirtschaftskrise hat gezeigt: Verbrauchervertrauen ist die Voraussetzung einer gesunden Volkswirtschaft."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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