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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr: Vorbeugender Verbraucherschutz durch internationales Handelsrecht weitgehend blockiert

Berlin (ots)

Anlässlich der Diskussion über den
Verbraucherschutz erklärt der agrarpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich Wilhelm Ronsöhr MdB:
Der vorbeugende Verbraucherschutz ist durch das internationale
Handelsrecht zu einem stumpfen Schwert geworden. Aufgrund der
gegenwärtigen Rechtslage kann die Bundesrepublik Deutschland beim
Verbraucherschutz nur unzureichend gesetzgeberisch tätig werden. Sie
kann nur die Grundlage der eigenen Lebensmittelproduktion festlegen,
während sich die Kriterien, nach denen Lebensmittel außerhalb unseres
Landes produziert werden, die aber dann nach Deutschland importiert
werden dürfen, weitestgehend der Bestimmung der deutschen Politik
entziehen. Dies ergibt sich aus dem sog. Diskriminierungsverbot.
Danach kann man für andere Länder nur die Produktionsstandards
festlegen, die international gültig sind.
Der vorbeugende Verbraucherschutz gerät somit durch das
internationale Handelsrecht immer wieder ins Rutschen. Das ist auch
jetzt bei der aktuellen BSE-Diskussion der Fall. Deutschland hat das
Tiermehlfütterungsverbot bedeutend strenger gesetzlich
festgeschrieben als alle anderen EU-Länder. Wenn das dem Schutz des
Verbrauchers dient, wo bleibt dann eigentlich der Schutz des
deutschen Verbrauchers vor Lebensmitteln aus anderen EU-Ländern? Dort
dürfen Tiere in einer Weise gefüttert werden, die in Deutschland zum
Schutz des Verbrauchers verboten ist. Da die Bundesrepublik sich mit
Eiern, Geflügel- und Schweinefleisch nicht selbst versorgen kann,
werden Nahrungsmittel aus dem Ausland zu uns nach Deutschland
importiert und hier verbraucht.
Die Landwirte machen zurecht darauf aufmerksam, dass bei den
Produktionsbedingungen keine "Waffengleichheit" herrscht, geschweige
denn, dass diese beim Verbraucherschutz durchgesetzt worden ist.
Schließlich sind hierzulande auch Autos nicht zugelassen, die nicht
deutschen Sicherheitsbestimmungen entsprechen - wieso gilt dies nicht
analog bei Lebensmitteln?
Wer nach Deutschland Nahrungsmittel liefern will, muss doch
wenigstens unseren Verbraucherschutz akzeptieren. Wenn die
Bundesregierung das nicht durchsetzen kann, dann sollte es der
deutsche Lebensmittelhandel tun. Dann stünde nicht mehr der
Preiskampf, sondern ein Qualitätsmanagement im Vordergrund. Die
deutschen Bauern sind in der Lage, dieses Qualitätsmanagement auch
umzusetzen. Vor allem könnte dann den Qualitätskriterien auf dem
Markt endlich umfassend Geltung verschafft werden.

Rückfragen bitte an:

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