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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Kors: Gefährdung der häuslichen Krankenversorgung Schwerstkranker durch die Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen

Berlin (ots)

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betreffend die Richtlinien des
Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von
häuslicher Krankenpflege erklären der gesundheitspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann MdB, und die
zuständige Berichterstatterin, Eva-Maria Kors MdB:
"Wie die Berichterstattung der letzten Wochen gezeigt hat, stellen
die seit 1. Juli 2000 veröffentlichten Richtlinien des
Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von
häuslicher Krankenpflege die Versorgung schwerstkranker Patienten in
Frage. In einem Gespräch der Arbeitsgruppe Gesundheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit den Spitzenverbänden der Pflegedienste
am 27. Juni 2000 wurde deutlich, dass mit der vorliegenden Fassung
der Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege einige Tätigkeiten, die
bisher zum Leistungsumfang der Pflegedienste gehörten, nicht mehr
honoriert werden sollen. So sollen beispielsweise Infusionen, das
Punktieren von Portsystemen und von intravenösen Injektionen nicht
als häusliche Krankenpflege verordnungsfähig sein und von der
Krankenkasse nicht mehr genehmigt werden. Dabei handelt es sich nach
Darlegung der Spitzenverbände der Pflegedienste um Leistungen, die
gerade für die ambulante Versorgung schwerstkranker Patienten
unentbehrlich und von geschultem Pflegepersonal durchaus zu erbringen
sind.
Darüber hinaus hat das Gespräch mit den Spitzenverbänden der
Pflegedienste deutlich gemacht, dass deren Stellungnahmen  nicht in
der gesetzlich vorgesehenen Form in die Entscheidung des
Bundesausschusses einbezogen worden sind.
Vor diesem Hintergrund hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine
Kleine Anfrage zu den Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und
Krankenkassen zur Verordnung der häuslichen Krankenpflege an die
Bundesregierung gerichtet, die nunmehr beantwortet wurde.
In ihrer Antwort ignoriert die Bundesregierung Befürchtungen der
Pflegedienste völlig. Vielmehr vertraut sie offenkundig darauf, dass
sich in der Praxis schon alles irgendwie regelt. Dies ist
unverantwortlich. Pflegedienste, die in der Vergangenheit
Behandlungsmaßnahmen beispielsweise gegen Wundliegen und
Druckgeschwüre erbracht haben, können dies jetzt nicht mehr tun, weil
die Richtlinien das nicht mehr vorsehen. Auf der Strecke bleiben
somit die Patienten, in der Regel Schwerstkranke.
Die Situation wird jetzt noch dadurch verschärft, dass die
Verhandlungen über den Abschluss einer Rahmenempfehlung zwischen den
Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Spitzenverbänden der
Pflegedienste am 14. Juli 2000 gescheitert sind. Hierauf geht die
Bundesregierung in ihrer Antwort vom 20. Juli 2000 mit keinem Wort
ein. Und dies obwohl sie mit Schreiben vom 18. Mai 2000 an die
Partner der Rahmenempfehlung mitteilt, um eine ausreichende
Versorgung, insbesondere mit Leistungen der Dekubitusprophylaxe zu
gewährleisten, sei es erforderlich, sachgerechte Vergütungsregelungen
in den Rahmenempfehlungen zu vereinbaren. Offenbar will die
Bundesregierung dem ganzen Problem weiterhin tatenlos zusehen. Wie
hieß der Slogan der rot-grünen Bundesregierung doch gleich? - Die
neue Bundesregierung ist einer sozial gerechten Gesundheitspolitik
verpflichtet. Frau Ministerin Fischer, wo bleibt diese Politik?
Offenkundig sind die Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege
darüber hinaus formal fehlerhaft. Denn die unionsgeführte
Bundesregierung wollte mit der Einführung des Partnerschaftsmodells
im Rahmen des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes erreichen, dass sich der
Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen mit den Argumenten der
Spitzenverbände der Pflegedienste auseinandersetzt. Aus der
Entscheidung des Bundesausschusses sollte erkennbar sein, dass dies
geschehen ist und warum der Bundesausschuss den Stellungnahmen nicht
gefolgt ist.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass der
Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen Niederschriften über die
Beratungen der einzelnen Stellungnahmen gefertigt hat, aus denen
hervorgehen soll, welcher Stellungnahme nicht gefolgt wurde und
warum. Damit bestätigt die rot-grüne Bundesregierung indirekt, dass
aus nicht erkennbar ist, warum der Bundesausschuss den Stellungnahmen
nicht gefolgt ist. Die Bundesregierung hätte daher die Richtlinien
beanstanden müssen.
Unklar bleibt nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage auch wie
Richtlinien und Rahmenempfehlungen zueinander stehen. Zwar wird in
der Antwort ausgeführt, die Richtlinien würden den Rahmenempfehlungen
vorgehen, gleichzeitig wird betont, dass eine strikte Trennung der
Regelungsinhalte nicht möglich sei. Wenn aber Überschneidungen
zwischen den Richtlinien und Rahmenempfehlungen nach Meinung der
Bundesregierung auftreten, dann erkennt die Bundesregierung auch an,
dass es einen Kompetenzkonflikt zwischen dem Bundesausschuss
einerseits und den Spitzenverbänden der Pflegedienste anderseits
gibt. Dass die Bundesregierung dennoch keinen Handlungsbedarf
anerkennt, überrascht. Bundesministerin Fischer verschließt vor den
Problemen, die in der häuslichen Krankenpflege massiv auftreten,
einfach die Augen.

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