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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fischer
Königshofen: Anschlag des Ministers auf den Luftverkehrsmarkt

Berlin (ots)

Zum Entwurf einer 5. Verordnung zur Änderung der
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) des
Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Klimmt
erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer (Hamburg) MdB und der
Berichterstatter für den Luftverkehr, Norbert Königshofen MdB:
Der Entwurf des Bundesministers für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, Reinhard Klimmt, für eine 5. Verordnung zur Änderung
der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung stößt auf den
erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Einerseits
führt die Verordnung zu finanziellen Mehrbelastungen für Fluggäste
und Luftfahrtunternehmen, andererseits gefährdet sie den Bestand
einer flächendeckenden Flughafeninfrastruktur in Deutschland.
Folgende Punkte sind besonders zu kritisieren:
Die Verordnung würde höhere Luftsicherheitsgebühren nach sich
ziehen; diese würden sich aber je nach Größe und Leistungsfähigkeit
eines Flughafens unterschiedlich auswirken. Während Großflughäfen
aufgrund ihres hohen Flugastaufkommens und der hohen Auslastung wohl
mit einer Erhöhung von 1 DM bis 2 DM auskämen, könnten die Gebühren
an klein- und mittelgroßen Flughäfen um bis zu 5 DM steigen. Die
Folge wäre eine von Klimmt zu verantwortende Wettbewerbsverzerrung
zugunsten der Großflughäfen: Flugveranstalter würden Kapazitäten von
kleinen und mittleren Flughäfen abziehen und wegen des Kostenvorteils
auf Großflughäfen wie Frankfurt oder Düsseldorf verlagern. Mit diesem
Entwurf gefährdet Klimmt nicht nur Arbeitsplätze in ohnehin
strukturschwachen Regionen, er beschneidet damit auch die Bürger in
ihrer Mobilität.
Minister Klimmt nimmt die Überwälzung der höheren
Luftsicherheitsgebühren als selbstverständlich an und übersieht dabei
Probleme bei Ferienflugreisen: Der Flug ist hier nur Teil eines
Pakets, für den kein Extrapreis vermerkt ist. Raum für die erhöhten
Luftsicherheitsgebühren besteht hier nicht. Die Reiseveranstalter
weigern sich, die Kosten zu übernehmen. Zudem ist die Überwälzung in
der Praxis nicht praktikabel, da Reisekataloge im Voraus gedruckt
werden und eine nachträgliche Übernahme nicht möglich ist.
Juristische Bedenken bestehen auch dagegen die Kosten des
Flughafeneinsatzes des Bundesgrenzschutzes auf Unternehmen und Kunden
abzuwälzen. Bundesgrenzschutz- und Ländervollzugsbeamte erfüllen mit
Schutzbestreifung oder Bewachung gefährdeter Flugzeuge größtenteils
Aufgaben, die der Allgemeinheit zugute kommen und die durch
allgemeine Steuern abgedeckt sind. Schließlich wird bei einem
Fußball-Länderspiel auch nicht der Veranstalter , der Deutsche
Fußball Bund, für den notwendigen Einsatz von Polizeikräften zur
Kasse gebeten. Minister Klimmt verletzt mit seinem Entwurf das in
einem Rechtsstaat selbstverständliche Prinzip der Gleichbehandlung.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E-Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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