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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Ronsöhr: Landwirtschaft und Naturschutz - für ein wirkungsvolles Miteinander

Berlin (ots)

Der agrarpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB, erklärt zur Naturschutzpolitik:
Die bäuerliche Landwirtschaft hat die ökologische Vielfalt unserer
Kulturlandschaft geprägt. Die wesentliche Aufgabe der Landwirtschaft
ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln zur ausreichenden und
hochwertigen Versorgung der Bevölkerung. Gleichzeitig kommt der
Landwirtschaft eine bedeutende Rolle bei der Erhaltung und Pflege der
Kulturlandschaft sowie der Entwicklung des ländlichen Raumes zu.
Es ist unbestritten, dass der Naturschutz eine auf Nachhaltigkeit
ausgerichtete Landwirtschaft braucht und zwar
* als gestaltende Kraft der Kulturlandschaft,
   * zur Pflege besonderer landschaftlicher Strukturelemente,
   * zum Erhalt von Biotopen.
Wie von jeder Form des menschlichen Handelns, gehen von der
Landwirtschaft ent- und belastende Einflüsse auf die Umwelt aus. Wenn
die im landwirtschaftlichen Fachrecht festgeschriebenen Regeln der
guten fachlichen Praxis eingehalten werden, wird der Einsatz von
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln so optimiert, dass die Einträge in
Wasser, Boden und Luft so minimiert werden, dass davon keine
relevanten Belastungen ausgehen.
Der Naturschutz  braucht die Landwirtschaft, um  mit deren
vielfältigen Erfahrungsschatz einer in Generationen gewachsenen,
nachhaltigen bäuerlichen Landbewirtschaftung die Sicherung der
natürlichen Produktionsgrundlagen zu gewährleisten.
Außerdem braucht die Landwirtschaft eine intakte Natur, um gesunde
Lebensmittel erzeugen zu können. Die Begrenzung des
Schadstoffaustrags zur Schonung von Wasser, Boden und Luft liegt in
ihrem eigenen Interesse. Dabei sind in der letzten Zeit wichtige
Fortschritte erzielt worden: So wurden beispielsweise an
Handelsdüngern je Hektar Nutzfläche 25 % weniger Stickstoff, sowie 60
% weniger Kali und Phosphat als noch 1980 ausgebracht.
Die Landwirtschaft muss den natürlichen Standortbedingungen
angepasst sein, um den Zielen des Naturschutzes dienen zu können. Was
auf dem einen Standort richtig  ist, kann auf dem anderen Standort
falsch sein. Pauschallösungen gibt es nicht. Deshalb brauchen wir
eine standortangepasste Form der landwirtschaftlichen Produktion.
Über diese unterschiedlichen auf den Standort ausgerichteten Formen
der Produktion kann nur ein Landwirt an Ort und Stelle entscheiden.
Nur er ist in Lage, Ökologie und Ökonomie in der Landwirtschaft
aufeinander abzustimmen.
Die Landwirtschaft ist so zu sichern, dass keine entleerten
ländlichen Räume entstehen. Sie liegen weder im Interesse der
Landwirtschaft, noch im Interesse des Naturschutzes. Vor allem dort,
wo die landwirtschaftliche Nutzung sonst nicht mehr stattfindet,
sollten Landschaftspflegeverbände und die Landwirtschaft im
Naturschutz wirkungsvoll kooperieren. Über diese Verbände kann die
Landwirtschaft zur Pflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft
eingebunden werden. Die Kompetenz der Landschaftspflegeverbände muss
auch  stärker als bisher beim Aufstellen von Pflegekonzeptionen für
Naturschutzgebiete und Ausgleichsflächen genutzt werden.
Außerdem müssen wir endlich die Möglichkeiten des
Vertragsnaturschutzes voll ausschöpfen, denn die Ausweisung von
Flächen für den Naturschutz hat die Eigentumsrechte angemessen zu
berücksichtigen. Der Erwerb von Flächen muss dabei sowohl für die
Landwirtschaft als auch für den Naturschutz möglich bleiben. Der
Naturschutz sollte sich aber beim Flächenerwerb auf die Flächen
beschränken, die zum Erreichen besonderer Ziele unbedingt notwendig
sind.
Statt finanzielle Mittel für den staatlichen Erwerb von Flächen
für Naturschutzzwecke aufzuwenden, sollten diese Gelder besser für
eine vertraglich vereinbarte, naturschutznahe Bewirtschaftung durch
die Landwirtschaft verwendet werden. So könnte Naturschutz ohne
Änderung von Eigentumsstrukturen stattfinden. Nicht der Flächenerwerb
sollte finanziert werden, sondern die Vereinbarung zwischen den
Landwirten und dem Naturschutz. Damit würde endlich Geld zur
Verfügung stehen, dass die Landwirtschaft bei der Bewirtschaftung der
naturschutznahen Flächen benötigt.
Dabei müssen die Behörden, die den Naturschutz administrieren,
endlich nachvollziehen, dass auf der Fläche auch häufig eine dem
Naturschutz entsprechende Nutzung stattfindet, ohne dass der
Naturschutz von den Behörden durchgesetzt wird.
Die Landwirtschaft hat bisher bei der Entwicklung ländlicher
Räume, insbesondere bei der Erhaltung und Pflege der
Kulturlandschaft, vielfältige Leistungen erbracht. Unsere
Landwirtschaft ist bereit, diese von der Gesellschaft erwarteten
Leistungen auch weiterhin zu erbringen. Es muss allerdings
selbstverständlich sein, dass den Landwirten ein Einkommensausgleich
gewährt wird. Nur so ist die Landwirtschaft in der Lage, im
weltweiten Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben und auch in Zukunft
weitergehende Aufgaben im Dienste der gesamten Gesellschaft zu
erfüllen.
Richtschnur ist dabei die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung nach
guter fachlicher Praxis, wie sie im landwirtschaftlichen Fachrecht
festgelegt ist. Darüber hinausgehende Leistungen der Landwirtschaft
für Umwelt- und Naturschutz, zum Beispiel durch Einschränkung der
ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung sowie für die Pflege der
Landschaft, müssen gesondert abgegolten werden. Zusätzliche
Leistungen müssen zusätzlich entlohnt werden. Dabei muss
gewährleistet sein, dass die Naturschutzgesetzgebung nicht die gute
fachliche Praxis des landwirtschaftlichen Fachrechtes aushebelt.
Für Einschränkungen aufgrund besonderer Umwelt- und
Naturschutzauflagen müssen Landwirte einen Ausgleich erhalten, wie er
bundesgesetzlich von CDU/CSU bei der Novellierung des
Bundesnaturschutzgesetzes 1998 verankert worden ist. Dafür sind die
notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. So darf auch das
Verschlechterungsverbot bei der FFH-Richtlinie nicht die gute
fachliche Praxis für die Land- und Forstwirtschaft in Frage stellen.
Die angemessene Honorierung der Umweltleistungen der
Landwirtschaft muss dabei nicht ausschließlich aus dem allgemeinen
Steueraufkommen finanziert werden. So sind auch diejenigen stärker an
der Finanzierung zu beteiligen, denen Umwelt-, Naturschutz- und
Landschaftspflegeleistungen der Landwirte im besonderen Maße zugute
kommen.
Dort, wo Kooperationschancen möglich sind, sollten diese auch
genutzt werden. Es gibt dafür bereits heute gute Beispiele, etwa im
Bereich des Wasserschutzes, durch entsprechende Verträge zwischen
Landwirten und Wasserwerken. Die Möglichkeiten für solche
privatrechtlichen Verträge müssen ausgeweitet werden. Auch in
touristisch attraktiven Gebieten sind verstärkt Kooperationen
zwischen der Landwirtschaft und dem Tourismus anzustreben.
Weltweit stehen der Landwirtschaft immer weniger Flächen zur
Verfügung, auf denen eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion
möglich ist, ohne dass es auf diesen Flächen zu Bodenerosionen kommt.
Nun wird in Deutschland jeder Eingriff in die Natur und Landschaft
durch einen Eingriff in die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen
ausgeglichen. Selbst beste landwirtschaftliche Böden werden dann aus
der landwirtschaftlichen Produktion herausgenommen. Eine solche
Eingriffsregelung kann nicht als besonders sinnvoll bezeichnet
werden, wenn damit der Landwirtschaft Böden verloren gehen, die für
eine landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet sind.
Die Landwirtschaft muss aus ökonomischen wie ökologischen Gründen
die Möglichkeiten des technischen Fortschritts nutzen und ihre
Betriebe weiterentwickeln. Hierzu gehören auch der Einsatz der
modernen Informationstechniken sowie der Bio- und Gentechnologie.
Die Landwirtschaft erbringt  wichtige Landschaftspflegeleistungen.
Der rückläufige Düngemitteleinsatz, wie auch die Teilnahme der
Landwirtschaft mit gut einem Drittel ihrer gesamten Nutzfläche an den
Agrarumweltprogrammen, sind dafür Beispiele.
Ich appelliere deshalb an alle, das bei einer modernen
Naturschutzkonzeption zu berücksichtigen und damit einen Beitrag zu
leisten, es zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz zu einem
wirkungsvollen Miteinander kommen zu lassen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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