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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Offene Vermögensfragen Vertriebener kein Thema für Bundesregierung

Berlin (ots)

Zur Position der Bundesregierung und der
Europäischen Kommission zum Reprivatisierungs-, Entschädigungs- und
Restitutionsrecht in Polen und der Tschechischen Republik erklärt der
vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB:
Die Europäische Kommission hat sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher nicht zu der Frage der Rechtmäßigkeit von
Privatisierungs-, Entschädigungs- und Restitutionsrecht in Staaten,
die die Aufnahme in die Europäische Union begehren, geäußert. Das
antwortete der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Christoph
Zöpel, auf meine entsprechende Parlamentsanfrage hin. Die
Bundesregierung, so Staatsminister Zöpel, sei der Auffassung, dass
kein Mitgliedstaat der Europäischen Union die Beitrittsverhandlungen
durch offene bilaterale Fragen belasten sollte. Die Bundesregierung
vertraue darauf, dass die Beitrittsländer das Gemeinschaftsrecht
respektieren werden und dass die Europäische Kommission dies in den
Beitrittsverhandlungen durchsetzen werde.
Mit dieser Antwort verdeutlicht die rot-grüne Bundesregierung,
dass für sie die noch offenen Vermögensfragen, die vor allem die
deutschen Heimatvertriebenen betreffen, kein Thema darstellt.
Ergänzend weist Staatsminister Zölpel darauf hin, dass das
europäische Gemeinschaftsrecht für die Beitrittsländer erst ab dem
Zeitpunkt ihres Beitritts zur Europäischen Union gilt. Da gesetzliche
Rückgabeansprüche in der Tschechischen Republik bereits durch
Fristablauf verstrichen seien, müsse diese ihre
Restitutionsgesetzgebung in diesem Bereich nicht anpassen. In der
Tschechischen Republik gilt mit dem Gesetz Nr. 87/1991 ein
Vermögensrecht, das nicht nur die Sudetendeutschen, sondern auch
andere Volksgruppen wie die Ungarn von einer Rückgabe ausschließt.
Die Bundesregierung unterstreicht also, dass eine solche
diskriminierende Bestimmung weiterhin Bestand haben kann. Diese
Sichtweise ist sehr problematisch, da sie menschenrechtliche
Verpflichtungen erst für die Zukunft erkennt. Damit bleiben sämtliche
Unrechtsakte der Vergangenheit bestandskräftig und wirksam.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung konzentrieren sich die
Auseinandersetzungen in Polen zwischen der Regierung und der
Opposition hinsichtlich eines Gesetzentwurfes über Rückgabefragen,
der am 2. September 1999 dem polnischen Parlament vorgelegt wurde,
auf die Festlegung des Kreises der Anspruchsberechtigten. Die
Bundesregierung hält eine abschließende Bewertung des Gesetzentwurfes
daher für verfrüht. Der polnischen Regierung sei jedoch bewusst, dass
dieses Thema ab Beitritt zur Europäischen Union mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar sein müsse.
Bestätigen konnte der Staatsminister im Auswärtigen Amt eine
Feststellung des für den Erweiterungsprozess in der Europäischen
Union zuständigen EU-Kommissar Günter Verheugen auf der
Jahreskonferenz des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums Ende
November 1999 in Brünn. Dort hatte Verheugen festgestellt, die
Europäische Union werde darüber wachen, dass der Fortbestand der
Benesch-Dekrete in der Tschechischen Republik in gegenwärtig und in
zukünftig anhängigen Fällen, insbesondere im Restitutionsbereich,
keine diskriminierende Wirkung entfaltet. Das ist immerhin ein
Fortschritt gegenüber der Stellungnahme der Europäischen Kommission
im Anschluss an die Regierungskonferenz vom Juni 1997 bezüglich der
beitrittswilligen ost- und ostmitteleuropäischen Staaten. In der
seinerzeitigen Stellungnahme gab die Europäische Kommission lediglich
den geltenden Sachstand in der Tschechischen Republik kommentarlos
wieder. Angesichts der Verheugen-Äußerungen in Brünn wird es Zeit,
dass die Bundesregierung ihren gleichgültig-passiven Standpunkt
aufgibt und die berechtigten Anliegen auch der deutschen
Heimatvertriebenen in einen bilateralen Dialog mit den
EU-Beitrittskandidaten einbringt.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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