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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Bundestag muss selbst entscheiden

Berlin (ots)

Zum Projekt von Hans Haacke für das
Reichstagsgebäude erklärt der Kultur- und Medienpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Die mit Mehrheitsentscheidung seiner Mitglieder zustande gekommene
Empfehlung des Kunstbeirates des Bundestages, für den nördlichen
Lichthof des Reichstagsgebäudes eine Installation des Künstlers Hans
Haacke in Auftrag zu geben, ist unter künstlerischen wie politischen
Aspekten sehr umstritten.
Der Deutsche Bundestag als potenzieller Auftraggeber hat jenseits
aller künstlerischen und ästhetischen Kriterien vor allem zu
berücksichtigen, dass es sich beim Reichstagsgebäude nicht um ein
Museum, sondern um den Sitz des deutschen Parlamentes handelt. In so
weit sind Geschichte und Funktion des Gebäudes und Verfassungsauftrag
des Parlaments zentrale Gesichtspunkte einer  p o l i t i s c h e n 
Entscheidung, um die es sich bei der Zustimmung oder Ablehnung einer
solchen Auftragserteilung ohnehin handelt. Dabei darf sich der
Deutsche Bundestag wegen der Bedeutung der aufgeworfenen Fragen weder
hinter dem Ältestenrat noch hinter dem Kunstbeirat verstecken, der
aus guten Gründen kein förmliches parlamentarisches Gremium ist.
Gegen das Konzept von Hans Haacke, dessen künstlerische Produktion
seit Jahren mindestens so sehr politisch wie ästhetisch orientiert
ist, sind sowohl künstlerische wie politische Einwände angebracht. Ob
es sich bei dem Vorschlag, einen knapp 21 Meter langen und 7 Meter
breiten, mit Erde gefüllten Holztrog in den Boden einzulassen und mit
Heimaterde aus den Wahlkreisen der gewählten Mitglieder des
Bundestages zu füllen, damit eine natürliche Vegetation der auf diese
Weise eingebrachten Wurzeln und Samen entsteht, um einen großen
künstlerischen Wurf oder um "Biokitsch" (Bundestagsvizepräsidentin
Antje Vollmer) handelt, mögen andere entscheiden. Der Bundestag muss
sich allerdings zu der politischen Absicht des Künstlers verhalten,
der Widmung des Reichstagsgebäudes "Dem Deutschen Volke", die im
Übrigen nach langjährigem Widerstand von Kaiser Wilhelm II erst 1916
und damit viele Jahre nach Eröffnung des Gebäudes über dem
Hauptportal angebracht wurde, durch eine Leuchtschrift auf dem
anzulegenden Biotop "Der Bevölkerung" eine dezidiert andere
entgegenzusetzen.
Die Freiheit der Kunst ist verfassungsrechtlich geschützt und
steht auch in diesem Fall nicht zur Debatte. Eine solche Installation
mag an welcher Stelle auch immer erfolgen, als  A u f t r a g  des  B
u n d e s t a g e s  für das  R e i c h s t a g s g e b ä u d e 
halte ich sie für abwegig.
Ich werde in der nächsten Sitzungswoche zusammen mit Kolleginnen
und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion einen Gruppenantrag in den
Deutschen Bundestag einbringen, der den Ankauf der Installation von
Hans Haacke ablehnt und damit dem Parlament Gelegenheit gibt, diese
Streitfrage abschließend und verbindlich zu entscheiden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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