Berlin (ots) - Zum Rohentwurf des BMJ zur Regelung
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erklärt der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB: Die
Justizministerin ist im Begriff, auf Kollisionskurs zum
Artikel 6 des Grundgesetzes zu gehen.
Wenn der durch Dritte ins Internet eingestellte Entwurf Gesetz
werden sollte, ist ein verfassungsrechtlicher Konflikt unvermeidlich.
Die im Entwurf eines "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher Sexualität: Lebenspartnerschaften"
vorgesehenen Vorschriften machen diese so genannten
Lebenspartnerschaften nur noch in Details von Ehe und Familie
unterscheidbar.
Schon die Überschrift des Entwurfs beschwört eine Diskriminierung,
die es gar nicht gibt.
Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie nicht, weil
Väter und Mütter des Grundgesetzes seinerzeit ihre romantische Ader
für die Zweisamkeit entdeckt hätten. Ehe und Familie sind geschützt,
weil sie als Einzige die Generationenfolge sichern, für die
Sozialisation des Menschen in seinen ersten Lebensjahren sorgen und
als Institution die privatesten Bereiche des Menschen vor dem
unmittelbaren Zugriff von außen schützen.
Dies alles können schon nach ihrer Bestimmung
gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht leisten. Hier von
Diskriminierung zu sprechen, entspricht nicht der denkbar größten
Toleranz, die solche Partnerschaften in dieser Zeit genießen, es
widerspricht auch jeglicher Logik. Das Geschwätz von der
Diskriminierung hat reine Propagandazwecke, ist aber dadurch nicht
weniger falsch.
Fast alle ausformulierten Teile des als Rohentwurf bezeichneten
Textes haben eine Entsprechung im Eherecht, von der sie sich nur
durch kleine Details unterscheiden. Die nicht ausformulierten Teile
zum Steuerrecht und zum Sozialrecht weisen darauf hin, dass auch hier
eine völlige Gleichstellung mit der Ehe vorgenommen werden soll.
Bei so viel Übereinstimmung nützt es gar nichts, wenn die
Ministerin immer wieder beteuert, eine "Ehe" werde es für
gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht geben. Diese verbalen
Kraftakte sind Luftnummern, die ausschließlich der Vernebelung der
wahren Absichten dienen.
Die Ministerin setzt exakt das um, was drei Jahrzehnte zuvor als
Umwertung aller Werte von den 68-ern propagiert wurde. "Zerschlagt
ihre Institutionen", war einer der Kampfrufe jener inzwischen
gealterten und ergrauten Bewegung.
Zerschlagung muss aber notwendig durch die Beseitigung vorhandener
Institutionen erfolgen. Zerschlagung funktioniert auch, indem man die
Institution nicht frontal bekämpft, sondern indem man sie relativiert
und einebnet durch andere Rechtsfiguren wie jetzt diejenige der so
genannten Lebenspartnerschaft.
Der Union wird es hier keinen Konsens geben, auch nicht in Teilen.
Die Ministerin sucht die Konfrontation - so mag sie sie denn
bekommen.
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