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Rechtliche Fallstricke für Webseitenbetreiber
Blogger im Paragrafendschungel

Hannover (ots)

Blogger und Webseitenbetreiber laufen Gefahr, in die Mühlen der Justiz zu geraten. Viele unterliegen unwissend dem Presserecht und einer besonderen Sorgfaltspflicht. In einem Gerichtsurteil ist ein Blogger bereits wegen eines Zitats verpflichtet worden, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, schreibt c't Webdesign, ein Sonderheft, das am 21. Oktober in den Handel kommt.

Die juristische Einordnung von Blog-Einträgen ist heiß umstritten, eine klare Gesetzeslage oder Rechtsprechung ist nicht in Sicht. Im konkreten Fall hatte ein Blogger einen Zeitungsartikel zitiert, dessen Original kurz nach Veröffentlichung aus dem Netz genommen werden musste, weil das im Artikel genannte Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen die zitierte Zeitung erwirkt hatte. Der Blogger nahm den Eintrag vom Netz, weigerte sich aber, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wozu ihn das OLG München letztlich verurteilte.

Vorsicht gilt grundsätzlich bei zitierten Tatsachenbehauptungen. Ist dem Blogger bekannt, dass sie nicht stimmen, sollte er sich deutlich und ausreichend vom Inhalt distanzieren, rät das c't special Webdesign. Über Gegendarstellungs- und Berichtigungsanspruch hinaus kann ein Betroffener unter Umständen auch Zahlungsansprüche geltend machen, etwa als Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Betreibt ein Blogger auch ein Forum, kommen noch ganz andere Fallstricke hinzu: Offensichtlich strafrechtlich relevante Einträge sollte er sofort löschen. Sogenannten Trollen, die destruktiv und penetrant konstruktive Diskussionen stören, kann man mit passender Software zu Leibe rücken. Für die beliebte Blog-Software WordPress etwa gibt es Erweiterungen, die anhand einer Liste verdächtiger Wörter, IP-Adressen oder Namen die Forenfunktion für einzelne Leser ausblenden. Die c't-Redaktion hat mit CommentCaVa ein eigenes Tool entwickelt, das die Kommentarfunktion verzögert, damit die Besucher den Blog-Eintrag möglichst erst mal in Ruhe lesen. Es findet sich neben vielen anderen Programmen auf der Heft-DVD, das dem c't special Webdesign beiliegt.

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Die Pressemeldungen der Heise Medien Gruppe können unter www.heise-medien.de/presse im Internet abgerufen werden. Heise auf Facebook: ww.facebook.com/heisemedien

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