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Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)

Verbändeanhörung zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Verbändeanhörung zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
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Berlin, 29.08.2025 - Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) begrüßt die heute endende Verbändeanhörung zur Novellierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung als wichtigen Schritt zur Beendigung der seit Mai 2025 bestehenden Rechtsunsicherheit nach Ablauf der RED III-Umsetzungsfrist. Der Verband stellt heraus, dass die 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Anlagengrößen und Treibhausgasminderungsquoten der richtige Weg für ein level-playing field sind. Kritisch ist jedoch, dass mit neuen Definitionen im Entwurf wieder ein nationaler Sonderweg über die europäischen Mindestvorgaben hinaus eingeschlagen wird, der zu erheblichen Einschränkungen bei Waldbewirtschaftung und energetischer Holznutzung führen kann.

Anbei erhalten Sie die Pressemitteilung des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V.

Verbändeanhörung zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Chancen nutzen, Risiken begrenzen

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) begrüßt die heute endende Verbändeanhörung zur Novellierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung als wichtigen Schritt zur Beendigung der seit Mai 2025 bestehenden Rechtsunsicherheit nach Ablauf der RED III-Umsetzungsfrist. Der Verband stellt heraus, dass die 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Anlagengrößen und Treibhausgasminderungsquoten der richtige Weg für ein level-playing field sind. Kritisch ist jedoch, dass mit neuen Definitionen im Entwurf wieder ein nationaler Sonderweg über die europäischen Mindestvorgaben hinaus eingeschlagen wird, der zu erheblichen Einschränkungen bei Waldbewirtschaftung und energetischer Holznutzung führen kann.

Nach jahrelangem Streit in Brüssel wurde mit der Verabschiedung der RED III die Rolle von Holz als erneuerbarer Energieträger eindeutig bestätigt: Holz wird weiterhin mit dem Emissionsfaktor Null bilanziert und bleibt förderfähig. Der rechtliche Rahmen für die Stärkung der Holzenergie war gesetzt, es folgte eine monatelange Hängepartie nach Ablauf der Vorgängerrichtlinie RED II im Mai 2025. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass mit dem Verordnungsentwurf nun Rechtssicherheit für die Holzenergie geschaffen werden soll und die Bundesregierung bei Anlagengrößen und Treibhausgasminderungspflichten ihr selbstgesetztes Versprechen einer 1:1 Umsetzung europäischer Vorgaben einlöst“, so DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.

Entwurf beschreitet mit neuen Definitionen nationalen Sonderweg

Doch auch wenn die Holzenergie im nationalen Energiemix abgesichert wird, enthält der Entwurf Definitionen von ‚nachhaltiger Waldbewirtschaftung‘, ‚bewaldeten Flächen‘ und ‚Altwäldern‘, die deutlich über die europäischen Vorgaben hinausgehen und von etablierten forstlichen Standards in Deutschland abweichen. „Damit drohen erhebliche Unsicherheiten in der praktischen Waldbewirtschaftung, etwa bei Durchforstungsmaßnahmen oder bei der Nutzung von Kalamitätsholz. Statt zusätzlicher nationaler Sonderwege braucht es eine Harmonisierung mit bestehenden Fachgesetzen“, erklärt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.

Gefahr von Wettbewerbsnachteilen

Die Auswirkungen der RED III reichen weit über die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung hinaus. Die neuen Vorgaben beeinflussen Schnittstellen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, zum nationalen Emissionshandel sowie zu Förderprogrammen für Prozess- und Gebäudewärme. „Eine nationale Übererfüllung der EU-Anforderungen würde nicht nur bürokratische Mehrbelastungen schaffen, sondern auch zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Anlagenbetreiber führen. Während andere EU-Mitgliedsstaaten eine 1:1-Umsetzung praktizieren, würden nationale Sonderregeln den Standort Deutschland schwächen und Investitionen in erneuerbare Energien gefährden“, warnt Möbus.

Holzenergie als Rückgrat der Energiewende stärken

Vor diesem Hintergrund fordert der DeSH eine RED III-Umsetzung, die den europäischen Rechtsrahmen nicht übersteigt, sondern nutzt, um die Holzenergie in Deutschland zu festigen. Holz ist regional verfügbar, speicherbar und krisenfest – Eigenschaften, die im Energiemix unverzichtbar sind. Gerade im Wärmesektor leistet Holz einen Beitrag, den weder Wind- noch Solarenergie in gleicher Form übernehmen können. „Die Politik muss deshalb nicht nur Rechtssicherheit schaffen, sondern auch die Investitionsbedingungen für Anlagenbetreiber verbessern, bestehende Förderprogramme kohärent ausgestalten und die Rolle von Holz in der Versorgungssicherheit klar anerkennen. Nur wenn Waldbesitzende, holzverarbeitende Betriebe und Energieerzeuger verlässlich planen können, lässt sich das volle Potenzial von Holzenergie für Klimaschutz, Energiewende und wirtschaftliche Entwicklung ausschöpfen“, betont Möbus abschließend.

Pressekontakt:

Deutsche Säge- und Holzindustrie
Leiter Politik und Kommunikation
Paul Westermann
Chausseestraße 99
10115 Berlin
Tel.: +49 30 2061 399-00
Fax: +49 30 2061 399-89
E-Mail:  presse@zukunft-holz.de
Internet:  www.zukunft-holz.de

Lobbyregisternummer: R000346

Über die Deutsche Säge- und Holzindustrie

Seit über 125 Jahren vertritt der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) die Interessen der Säge- und Holzindustrie auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene. 
Mit ihren vielfältigen Produkten aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz bilden die 350 Mitgliedsunternehmen des DeSH das Scharnier zwischen dem Wald und der Holzverarbeitung bis zum Holzbau. Sie sind ein wesentlicher Pfeiler für die Bioökonomie und Schlüssel für die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. 
Der DeSH steht für die nachhaltige Verarbeitung und Verwendung des Roh- und Werkstoffs Holz als Beitrag zu Klimaschutz, Beschäftigung und Wertschöpfung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland.
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