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IKK e.V.

Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss gemeinschaftlich finanziert werden
GKV lehnt Zwangsabgabe zur Finanzierung der Prävention ab

Bergisch Gladbach (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
   Bundesknappschaft, Bochum
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung lehnen es
ab, Zahlmeister für eine einseitige und unvollständige
Präventionspolitik zu sein. Im Rahmen der vom BMGS im GMG-Entwurf
vorgesehenen Festschreibung der Ausgaben für Gemeinschaftsprojekte
sollen einseitig die Krankenkassen als Finanzgeber verpflichtet
werden. Dies ist aus Sicht der Spitzenverbände inakzeptabel. Die GKV
würde in diesem Fall noch stärker als bislang zum Hauptzahler.
Erfahrungsgemäß steht zu befürchten, dass die übrigen
Verantwortlichen ihr Engagement auf diesen Feldern noch weiter
zurückführen. Der finanzielle Rückzug der Primärverantwortlichen aus
der gesundheitsfördernden Arbeit in schulischen oder kommunalen
Settings wäre somit die fast zwangsläufige Folge.
Prävention und Gesundheitsförderung sind zentrale Bestandteile
einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Gesundheitspolitik. Sie sind
gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben, die somit auch von
allen Beteiligten gemeinsam konzipiert, organisiert und auch
finanziert werden müssen. Eine effiziente
Präventions-/Gesundheitsförderungspolitik bedarf daher eines
integrierten Konzeptes, das neben der Gesundheitspolitik u. a. auch
die Bereiche Wirtschaft, Arbeit, Bildung, Umwelt, Städtebau, Verkehr
umfasst sowie alle verantwortlichen Träger klar benennt. Deshalb
fordern die GKV-Spitzenverbände die Politik auf, ein entsprechendes
Gesamtkonzept vorzulegen. Das Deutsche Forum Prävention und
Gesundheitsförderung muss sowohl in die Entwicklung als auch in die
Umsetzung als zentrale Plattform einbezogen werden.
Um gesundheitliche Versorgung effizienter zu gestalten, bedarf es
einer grundlegenden Umorientierung hin zu mehr Prävention und
Gesundheitsförderung. Aus diesem Grunde sehen es die Spitzenverbände
als notwendig und möglich an, sich im Rahmen eines abgestimmten
Gesamtkonzeptes "Prävention und Gesundheitsförderung" an
bereichsübergreifenden Gemeinschaftsprojekten inhaltlich und
finanziell zu beteiligen. Dabei müssen immer zwei Kernvoraussetzungen
erfüllt sein: Erstens, die Projekte müssen unter Kosten -
Nutzenerwägungen eine positive Beurteilung aufweisen und zweitens ist
die denkbare finanzielle Beteiligung der Krankenkassen auf maximal
fünfzig Prozent zu begrenzen. Die anderen Beteiligten müssen
zuverlässig ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen.
Darüber hinaus müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
  • Die GKV beteiligt sich nur an Projekten, die einen erkennbaren Bezug zu den Kernaufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung haben.
  • Die Auswahl geeigneter Projekte hat im Rahmen eines transparenten Verfahrens unter Einbindung aller Projektpartner zu erfolgen.
  • Bei der Konzeptionierung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen ist ein angemessenes Mitspracherecht der GKV sicherzustellen.
  • Die Projektdesigns müssen die Zielgruppe(n), die zu erreichenden Ziele sowie die angewandten Qualitätssicherungsmaßnahmen/Evaluation klar benennen. Die projektbegleitende Implementierung dieser Maßnahmen muss sichergestellt sein.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter 
www.g-k-v.com

Pressekontakt:

Federführend für die Veröffentlichung:
IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel: (02204)44-111
Fax: (02204)44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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