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ComputerPartner: Augen auf bei den AGBs

München (ots)

Viele Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten
Klauseln, die rechtlich nicht zulässig sind / Besonders viele falsche
Bestimmungen in Verträgen beim Internethandel / ComputerPartner
berichtet über häufig verwendete, aber unwirksame Klauseln
München, 4. August 2005 – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
gehören heutzutage zu jedem Vertrag. Doch was eigentlich der Klärung
zwischen Vertragspartnern dienen soll, sorgt in der Praxis oftmals
für Verwirrung: Kunden verstehen das Juristendeutsch nicht und
verunsicherte Händler fügen Klauseln ein, die rechtlich nicht
zulässig sind. In seiner aktuellen Ausgabe (31/2005) hat die
Handelszeitschrift ComputerPartner deshalb Kaufvertragsklauseln unter
die Lupe genommen, die weit verbreitet sind, aber den gesetzlichen
Regelungen nicht entsprechen.
In zahlreichen Kaufverträgen wird nach wie vor nur eine
Gewährleistung innerhalb der ersten sechs Monaten übernommen. Bis
2002 war das richtig. Aber seit drei Jahren gelten für die
Verbraucher wesentlich längere Gewährleistungsansprüche, schreibt
Rechtsanwalt Johannes Richard in ComputerPartner. Bei Gebrauchtware
haben die Käufer 12 Monate einen Anspruch auf Gewährleistung, bei
Neuware sogar 24 Monate.
Ebenfalls häufig findet man in den AGBs von Kaufverträgen die
Formulierung "Bei Mängeln trägt der Verbraucher die Rücksendekosten".
Diese Klausel verstößt gegen das Bürgerliche Gesetzbuch. Laut BGB
muss nämlich der Verkäufer die Transportkosten bei Mängeln an der
Ware übernehmen, so ComputerPartner.
Besonders in Verträgen zum Internetkauf taucht regelmäßig die
Bestimmung auf, dass der Versand auf Verantwortung und Gefahr des
Käufers erfolgt. Diese Geschäftsbedingung ist ebenfalls unwirksam.
Laut gesetzlicher Regelung geht im Versendungskauf die Gefahr für die
Beschädigung der Ware erst dann auf den Käufer über, wenn dieser
tatsächlich die Ware unbeschädigt erhalten hat.
ComputerPartner rät deshalb den Käufern wie Verkäufern, das
Kleingedruckte sorgfältig lesen und gemäß der aktuellen
Rechtsprechung zu prüfen. Ansonsten werden die AGBs schnell zur
Stolperfalle. Und gerade beim Kauf über das Internet sollten
Verbraucher genau hinschauen. Hier finden sich besonders oft
Klauseln, die rechtlich unwirksam sind. Der Grund: Der Gesetzgeber
hat hier erst vor kurzem gesetzliche Bestimmungen überarbeitet.
Für Rückfragen:	
Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner,		
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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