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Komitee gegen den Vogelmord e. V.

Italien verbietet den Vogelfang
Die letzten 92 Fanganlagen müssen heute geschlossen werden

Italien verbietet den Vogelfang / Die letzten 92 Fanganlagen müssen heute geschlossen werden
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Bonn (ots)

Die italienische Regierung hat heute den Vogelfang endgültig verboten. Die letzten 92 Großfanganlagen (die sog. "Roccoli"), die in Norditalien noch in Betrieb waren, müssen umgehend den Betrieb einstellen. Hintergrund ist ein seit Jahren bei der Europäischen Union anhängiges Verfahren wegen Verstoßes gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie, das von den italienischen Naturschutzverbänden LIPU und LAC und dem in Bonn ansässigen Komitee gegen den Vogelmord initiiert wurde. Im November hat Brüssel Italien mit einer Strafe in Millionenhöhe gedroht, wenn die Fanganlagen nicht geschlossen werden. "Der Verbot des Vogelfangs in Italien ist ein Meilenstein für den Zugvogelschutz", erklärt Heinz Schwarze vom Komitee gegen den Vogelmord. "Natur- und Tierschützer aus ganz Europa haben Jahrzehnte dafür gekämpft, nun müssen die Netze endlich eingeholt werden."

Die bereits 1979 verabschiedete Vogelschutzrichtlinie verbietet den Vogelfang in der gesamten EU. Die oberitalienischen Regionen Lombardei und Emilia-Romagna haben bis zum Schluss unter Berufung auf Traditionen den Betrieb der riesigen Roccoli mit insgesamt rund 27 Kilometern Netzen erlaubt. In den letzten Jahren war der Fang von jährlich bis zu 40.000 Lerchen, Drosseln und Finken genehmigt worden - die Tiere wurden als lebende Lockvögel bei der Jagd eingesetzt. Die EU-Kommission verweist in einer Stellungnahme an die italienische Regierung darauf, dass die Vögel auch gezüchtet werden könnten und eine Naturentnahme deswegen nicht notwendig sei.

Pressekontakt:

V.i.S.d.P. und weitere Informationen: Alexander Heyd, Komitee gegen
den Vogelmord (CABS) e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, 0228/665521
oder 0172/2191542, www.komitee.de, a.heyd@komitee.de

Das beigefügte Foto (© Komitee gegen den Vogelmord) steht in
Verbindung mit der Presemeldung zur freien Verfügung. Es zeigt einen
in einer Großfanganlage in der Lombardei mit einem Netz gefangenen
Buchfink.

Original-Content von: Komitee gegen den Vogelmord e. V., übermittelt durch news aktuell

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