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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesapothekerkammer
Kein Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen

Berlin (ots)

Als gesundheitspolitisch verfehlt erachtet der
Wissenschaftliche Beirat der Bundesapothekerkammer die Pläne der
Bundesregierung, nach denen nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr
verordnungsfähig sein sollen.
Der Wissenschaftliche Beirat betont, dass auch nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel wirksam und für viele
Indikationen therapeutisch hinreichend sind. Die Tatsache, dass die
Patienten diese Arzneimittel auch im Rahmen der Selbstbehandlung, das
heißt ohne ärztliche Verschreibung, erhalten können, rechtfertigt
nach seiner Ansicht nicht, sie von der Erstattungsfähigkeit durch die
gesetzlichen Krankenkassen auszuschließen. Vielmehr sei zu
befürchten, dass den Patienten als Folge therapeutisch indizierte
Arzneimittel vorenthalten würden. Der Wissenschaftliche Beirat weist
zudem darauf hin, dass nicht alle Patienten der Empfehlung des Arztes
folgen werden, ein therapeutisch notwendiges, nicht
verschreibungspflichtiges Arzneimittel selbst in der Apotheke zu
erwerben. Viele Patienten seien der Meinung, dass nur
verschreibungspflichtige und erstattungsfähige Arzneimittel wirksam
seien. Rezeptfreie Arzneimittel seien hingegen - da nicht
erstattungsfähig - weniger wirksam und daher von geringerem Nutzen.
Neben dieser Unterversorgung ist nach Auffassung des
Wissenschaftlichen Beirats der Bundesapothekerkammer aber auch eine
Über- bzw. Fehlversorgung zu befürchten. Es sei davon auszugehen,
dass Ärzte den Patienten ersatzweise Arzneimittel verordnen, die
erstattungsfähig sind. Dies bedeute aber eine Verordnung von
Arzneimitteln, die in dem jeweiligen Krankheitsstadium noch nicht
unbedingt notwendig seien und die in der Regel ein ungünstigeres
Nutzen-Risiko-Verhältnis haben, weshalb sie aus Gründen der
Sicherheit auch der Verschreibungspflicht unterliegen.
Die geplanten Regelungen führen nach Ansicht des
Wissenschaftlichen Beirates der Bundesapothekerkammer zu einer
Verschlechterung der Qualität der Patientenversorgung mit
Arzneimitteln. Es bestehe somit die Gefahr eines gesundheitlichen
Schadens für den Einzelnen und eines ökonomischen Schadens für die
Solidargemeinschaft der Versicherten.

Pressekontakt:

Elmar Esser
ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstr. 49/50
10117 Berlin
Tel.: 030. 400 04-131, Fax: -133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de
www.aponet.de

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