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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Apotheker begrüßen Einschätzung des EuGH-Generalanwalts: Fremdbesitzverbot verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

Berlin (ots)

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände begrüßt die klare Position des Generalanwalts beim 
Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, zum Fremdbesitzverbot an 
Apotheken. "Der Generalanwalt hat sensibel die außergewöhnliche heil-
und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt. Damit 
setzt sich der Generalanwalt auch für die besonderen Interessen und 
das Schutzbedürfnis der Patienten ein", sagte ABDA-Präsident 
Heinz-Günter Wolf.
Der Generalanwalt sieht im deutschen Fremdbesitzverbot, wonach nur
ein Apotheker eine Apotheke besitzen darf, keinen Verstoß gegen das 
Gemeinschaftsrecht. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sei 
durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.
Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker teilen die Einschätzung
Bots, wonach das Verbot für Nichtapotheker, eine Apotheke zu besitzen
und zu betreiben, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln 
sicherstelle.
Nach Ansicht des Generalanwalts stehe die Qualität der 
Arzneimittelabgabe in engem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit, die 
ein Apotheker bei der Erfüllung seiner Aufgabe wahren müsse. Wolf: 
"Wir freuen uns, dass dieser ordnungspolitische Grundgedanke gilt. 
Fremd- und Mehrbesitzverbot haben sich in Deutschland bewährt. Das 
deutsche Apothekensystem zählt auch deshalb zu den weltweit besten."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de

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