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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Fast 10.000 zuzahlungsbefreite Arzneimittel
Patienten können in der Apotheke gezielt nach Alternativpräparaten fragen

Berlin (ots)

Die Zahl zuzahlungsbefreiter Arzneimittel steigt
auf fast 10.000 Präparate an. Auf diese gute Nachricht für alle 
gesetzlich versicherten Patienten weist die ABDA - Bundesvereinigung 
Deutscher Apothekerverbände hin. Zum 1. Dezember sind genau 9.676 
verschiedene Arzneimittelpackungen zuzahlungsbefreit. Die ABDA 
empfiehlt den Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke 
gezielt nach zuzahlungsbefreiten Medikamenten zu fragen. In 
Deutschland sind Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen 
zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten.
Mitte 2008 war die Zahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel 
abrupt von mehr als 12.000 auf rund 8.500 Packungen gesunken. Die 
gesetzlichen Krankenkassen hatten damals etliche Festbeträge 
abgesenkt. Festbeträge sind Erstattungshöchstbeträge, die für 
Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen und 
Wirkungen festgesetzt werden. Arzneimittel können von den 
Krankenkassen von der Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis um 30 
Prozent niedriger ist als der jeweilige Festbetrag. Eine aktuelle 
Liste aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist unter www.aponet.de 
zu finden.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 
Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5
Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Neben der gesetzlichen Zuzahlung 
fallen zuweilen noch Mehrkosten an, die von den Krankenkassen nicht 
übernommen werden. Falls ein Medikament mehr kostet als der 
Festbetrag, so muss der Patient diese Differenz selbst übernehmen.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 40004-137, Fax: -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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