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Es geht in die Verlängerung! - Die Corona-Sonderzahlungen bleiben bis zum 31. März 2022 steuerfrei

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Die Pandemie hat uns viele Probleme und Nachteile gebracht - um wenigstens finanziell für Entlastung zu sorgen, hat die Regierung bereits 2020 den sogenannten Corona-Bonus eingeführt: Eine Sonderzahlung von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten, die steuerfrei ist. Und die gute Nachricht: Diesen Bonus gibt es länger, als anfangs angekündigt. Was es damit genau auf sich hat, verrät uns jetzt Mario Hattwig.

Sprecher: Bis zu 1.500 Euro und das steuerfrei - Im April 2020 hat das Bundesfinanzministerium Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Mitarbeiter während der Corona-Pandemie mit einer Sonderzahlung zu unterstützen. Ursprünglich sollte dieser Bonus Ende 2020 auslaufen, wurde aber bis 31. März 2022 verlängert.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 26 Sek.): "Die Verlängerung bedeutet, dass die Auszahlungen länger steuerfrei sind, aber der Höchstsatz von 1.500 Euro bleibt bestehen. Das heißt: Wer im Jahr 2020 bereits 1.500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber oder seiner Arbeitgeberin erhalten hat, kann 2021 oder '22 nicht noch mal eine steuerfreie Auszahlung bekommen. Denn grundsätzlich müssen Sonderzahlungen, die zum Arbeitslohn hinzukommen, versteuert werden."

Sprecher: So Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Hat man bereits die vollen 1.500 Euro Corona-Bonus erhalten, ist also das Maximum ausgereizt. Interessant ist das aber für alle, ...

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 25 Sek.): "..., bei denen die Höchstgrenze bislang noch nicht erreicht wurde. Wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber seiner Angestellten 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gewährt hat, kann er ihr bis zum 31. März nochmal einen Bonus von 500 Euro zukommen lassen - steuerfrei. Und hat er ihr bisher keinen Corona-Bonus überwiesen, darf er bis zum 31. März 2022 noch die vollen 1.500 Euro ausschöpfen - und das eben auch steuerfrei."

Sprecher: Natürlich sind Sonderzahlungen auch danach jederzeit möglich. Die sind dann nur nicht mehr lohnsteuerfrei.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 22 Sek.): "Wer Hilfe bei der Einkommensteuererklärung braucht, kann sich gern an uns wenden, den Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., kurz VLH. Mehr Infos finden Sie auf unseren Webseiten unter vlh.de. Und unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gern zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit dem Berater bzw. der Beraterin einen Termin ausmachen."

Abmoderationsvorschlag: Die gute Nachricht: Der sogenannte Corona-Bonus kann noch bis Ende März steuerfrei fließen - die schlechte Nachricht: Die Höchstgrenze bleibt nach wie vor bei 1500 Euro. Mehr Infos zu diesem und anderen steuerrelevanten Themen finden Sie natürlich auch im Netz unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

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