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BDZV-Präsident: Ermittlungsverfahren ist ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin scharf kritisiert, dass gegen einen Reporter der
"Stuttgarter Nachrichten" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden
ist. Der Journalist hatte im vergangenen November darüber berichtet,
dass gegen den Intendanten des Südwestdeutschen Rundfunks, Peter Voß,
ermittelt werde. Es sei ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit,
wenn die Staatsanwaltschaft Journalisten verfolge, nur weil sie ihrem
Beruf nachgingen, nämlich zu recherchieren und die Öffentlichkeit zu
informieren, erklärte der Präsident des BDZV; Helmut Heinen. Ein
weiteres Mal gehe es darum, einen Journalisten einzuschüchtern, damit
dieser seine Informationsquellen preisgibt. Es sei beschämend, dass
Journalisten, die über mögliche Vergehen oder Verfehlungen
berichteten, befürchten müssten, wegen der Anstiftung zum Verrat von
Dienstgeheimnissen verfolgt zu werden. "Solche Methoden erinnern an
das Gebaren totalitärer Regime, die mit Pressefreiheit nicht viel im
Sinn haben", so Heinen. Das Redaktionsgeheimnis und der
Informantenschutz seien elementare Bestandteile einer freien Presse.
Sollte es tatsächlich aus Sicht der Staatsanwaltschaft
Informationslecks bei den Behörden geben, so dürfe dafür nicht die
Presse verantwortlich gemacht werden. Der Stuttgarter Fall reiht sich
nach Darstellung des BDZV in eine Serie von Aktionen gegen die Presse
ein. Erst vor wenigen Monaten stellte sich heraus, dass es bei der
"Wolfsburger Allgemeinen Zeitung" eine telefonische
Überwachungsaktion bei zwei Journalisten gegeben hatte.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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