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Handelsregisteranzeigen: Pflichtveröffentlichung in Zeitungen muss bleiben!
BDZV kritisiert Gesetzentwurf

Berlin (ots)

Auf nachdrückliche Kritik des Bundesverbands
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ist der heute in Berlin
veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums
gestoßen, wonach Handelsregisteranzeigen künftig nur noch zentral im
Internet geführt und abgerufen werden sollen. Bisher besteht die
Pflicht zur Veröffentlichung in Zeitungen. Dafür gebe es, machten
die Verleger deutlich, auch weiterhin gute Gründe: So verfügten die
Tageszeitungen über eine wesentlich höhere Reichweite in der
Bevölkerung (76 Prozent) als das Internet (rund 50 Prozent. Obendrein
würden Interessierte, die keinen eigenen Internetzugang hätten -
hierzu gehört auch eine Vielzahl kleinerer Unternehmen in Deutschland
- bei einer alleinigen Bereitstellung im Internet von dem direkten
Zugang zu Handelsregisterinformationen abgeschnitten.
Der BDZV weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass mit
der Veröffentlichung von Handelsregisteranzeigen in der gedruckten
Tageszeitung potenziell alle Leser erreicht würden, während die
Auffindung einer solchen Anzeige im Internet die gezielte Recherche
voraussetze. Laut einer Umfrage würden in 81 Prozent der
Wirtschaftsunternehmen Handelsregistereintragungen in Zeitungen
häufig gelesen. Nicht berücksichtigt werde durch die Pläne der
Regierung, die ein gemeinsames Länderportal neu im Internet
einrichten will, auch der Umstand, dass solche vernetzten Angebote
der Zeitungen online bereits längst existierten.
Der Referentenentwurf zum Gesetz über elektronische
Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG) sieht vor, dass spätestens ab dem 1.
Januar 2007 sämtliche im Handelsregister geführten Daten eines
Unternehmens zentral im Internet abgerufen werden. Zuständig für die
Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Auch die Einreichung
von Unterlagen zum Handelsregister soll in Zukunft nur noch in
elektronischer Form möglich sein. Die herkömmliche Bekanntmachung in
Tageszeitungen sieht der Gesetzentwurf als freiwillige Leistung vor.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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