BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Handelsregisteranzeigen: Pflichtveröffentlichung in Zeitungen muss bleiben!
BDZV kritisiert Gesetzentwurf
Berlin (ots)
Auf nachdrückliche Kritik des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ist der heute in Berlin veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gestoßen, wonach Handelsregisteranzeigen künftig nur noch zentral im Internet geführt und abgerufen werden sollen. Bisher besteht die Pflicht zur Veröffentlichung in Zeitungen. Dafür gebe es, machten die Verleger deutlich, auch weiterhin gute Gründe: So verfügten die Tageszeitungen über eine wesentlich höhere Reichweite in der Bevölkerung (76 Prozent) als das Internet (rund 50 Prozent. Obendrein würden Interessierte, die keinen eigenen Internetzugang hätten - hierzu gehört auch eine Vielzahl kleinerer Unternehmen in Deutschland - bei einer alleinigen Bereitstellung im Internet von dem direkten Zugang zu Handelsregisterinformationen abgeschnitten.
Der BDZV weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass mit der Veröffentlichung von Handelsregisteranzeigen in der gedruckten Tageszeitung potenziell alle Leser erreicht würden, während die Auffindung einer solchen Anzeige im Internet die gezielte Recherche voraussetze. Laut einer Umfrage würden in 81 Prozent der Wirtschaftsunternehmen Handelsregistereintragungen in Zeitungen häufig gelesen. Nicht berücksichtigt werde durch die Pläne der Regierung, die ein gemeinsames Länderportal neu im Internet einrichten will, auch der Umstand, dass solche vernetzten Angebote der Zeitungen online bereits längst existierten.
Der Referentenentwurf zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sieht vor, dass spätestens ab dem 1. Januar 2007 sämtliche im Handelsregister geführten Daten eines Unternehmens zentral im Internet abgerufen werden. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Auch die Einreichung von Unterlagen zum Handelsregister soll in Zukunft nur noch in elektronischer Form möglich sein. Die herkömmliche Bekanntmachung in Tageszeitungen sieht der Gesetzentwurf als freiwillige Leistung vor.
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