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BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Lockerung der Pressefusionskontrolle darf verlegerische Freiheit nicht einschränken
Trennung von publizistischer und unternehmerischer Verantwortung für Zeitungsverleger inakzeptabel

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) begrüßt die Bereitschaft der Politik, das Kartellrecht zu
novellieren. Allerdings dürfe eine Lockerung der
Pressefusionskontrolle auf keinen Fall mit gesetzlichen Auflagen
verknüpft werden, mit denen die privatwirtschaftliche Verfassung der
Verlage in Frage gestellt wird, erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen
heute bei der Eröffnung des Zeitungskongresses in Berlin vor mehr als
600 Verlegern, Verlagsmanagern sowie Vertretern aus Politik,
Wirtschaft und Kultur. Regelungen, die auf eine Trennung von
unternehmerischer und publizistischer Verantwortung hinausliefen,
seien inakzeptabel. Heinen führte aus, dass der zugespitzte
Wettbewerb der Medien die Zeitungshäuser dazu zwinge, verstärkt zu
kooperieren oder zu wirtschaftlich funktionsfähigen Einheiten zu
fusionieren. Dies sei mit den geltenden Regelungen der
Pressefusionskontrolle oft unmöglich. Er hob hervor, dass die unter
dem Dach des BDZV organisierten Verlagsunternehmen alles daran setzen
wollten, auch unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen die
Vielfalt der Titel und die Pluralität der Meinungen zu erhalten. An
die Adresse von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der anschließend zu
den Kongressteilnehmern sprach, richtete Heinen die Botschaft, dass
die Verlage auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten keine
staatlichen Subventionen benötigten. Umso wichtiger seien faire
Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen.
Kritik an Bundesanstalt für Arbeit und Deutsche Post AG
Kritik übte der BDZV-Präsident am Plan der Bundesanstalt für
Arbeit, einen so genannten "virtuellen Arbeitsmarkt" im Internet zu
etablieren. Zwar unterstützten Zeitungen alle Maßnahmen, die dazu
beitragen können, die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland abzubauen.
Jedoch hätten sie kein Verständnis für Maßnahmen der Bundesanstalt,
die dazu führten, dass funktionierende Marktmechanismen und damit
verbundene privatwirtschaftliche Unternehmensleistungen zerstört
würden. Ziel der mit einem Aufwand von mehr als 75 Millionen Euro aus
dem Boden gestampften Online-Jobbörse der Arbeitsämter sei es,
offensiv jene Personenkreise anzusprechen, die mit den Stellenmärkten
der Zeitungen erreicht würden: nämlich Menschen, die in einem festen
Arbeitsverhältnis stehen und womöglich über einen beruflichen Wechsel
nachdenken. Es sei unverantwortlich, dass damit von staatlicher Seite
ein Unternehmen gestartet werde, das den gesamten Bereich der
Stellenanzeigen in Gefahr bringe. "Statt tatsächlich Problemlösungen
bei der Langzeitarbeitslosigkeit zu entwickeln, attackiert die
Bundesanstalt unsere Zeitungsverlage", sagte Heinen. Es dürfe doch
nicht Ziel der Politik sein, dass das Arbeitsamt bei
mittelständischen Unternehmen zum Jobkiller würde.
Die deutliche Kritik des BDZV-Präsidenten richtete sich auch gegen
die Deutsche Post AG, die unter dem Produktnamen "Einkauf aktuell"
seit einigen Monaten Werbeprospekte sowie eine posteigene
TV-Zeitschrift in die Briefkästen steckt. Es verstoße gegen geltendes
Kartellrecht, wenn die Post der werbungtreibenden Wirtschaft diese
Dienstleistung zu Preisen anbiete, die die Kosten bei weitem nicht
abdecken. Möglich sei dies durch die Einnahmen aus dem Monopol der
Briefzustellung. "Wir haben es hier mit einer unzulässigen
Quersubventionierung zu tun, die das Beilagengeschäft der Zeitungen
und auch der Anzeigenblätter gefährdet", so Heinen. Jetzt sei das
Bundeskartellamt aufgefordert, die Post zu stoppen. Aber auch die
Politik müsse dem Geschäftsgebaren des Staatsunternehmens Einhalt
gebieten.
Verleger begrüßen Selbstverpflichtungserklärung der ARD
Im Zusammenhang mit der anhaltenden Debatte über die
Internet-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
begrüßte der BDZV-Präsident, dass die ARD in Kürze eine
Selbstverpflichtung für den Online-Bereich abgeben und die
Internet-Inhalte zurückfahren werde. Heinen: "Das sind erste Schritte
in die richtige Richtung, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen;
Ähnliches erwarten wir jetzt auch vom ZDF."
Akute Bedrohungen für Zeitungsverlage kommen aus Brüssel
Deutliche Kritik übte der BDZV-Präsident an der EU-Politik, die
die wirtschaftliche Leistungskraft der Verlage akut bedrohe. Es sei
konsequent, dass die Bundesregierung sich auch juristisch gegen das
Tabakwerbeverbot wehre. Werbeverbote seien ein Verstoß gegen die
Pressefreiheit. Doch dies halte die EU-Bürokratie nicht davon ab,
neue Verbotsschilder aufzustellen. Hinter einer solchen Politik
stecke ein Menschenbild, das sich gegen den mündigen und
eigenverantwortlichen Bürger richte.
BDZV bekennt sich zum Flächentarifvertrag
Bei seinen Ausführungen zur Sozialpolitik erinnerte Heinen daran,
dass der BDZV zu den wenigen Wirtschaftsverbänden gehöre, die sich
noch zum Flächentarifvertrag bekennen. Dies könne allerdings nur so
bleiben, wenn die Gewerkschaften neue Konzepte entwickelten, die eine
Flexibilität auf allen Ebenen des wirtschaftlichen Handels möglich
mache. Die alten und ausgetretenen Pfade müssten endlich verlassen
werden.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann, Telefon 030/726298-210, e-mail
fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay, Telefon 030/726298-214, e-mail
pasquay@bdzv.de

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