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Grillen bis der Nachbar kommt
"Ärgert der Nachbar?" vom Haufe Verlag leistet "Erste Hilfe", wenn eine harmlose Grillparty im Rechtsstreit endet

Freiburg (ots)

Kaum liegt das Steak auf dem Grill, da schaut
auch schon der nörgelnde Nachbar über den Zaun und beschwert sich
über den qualmenden Gestank der Holzkohle, den belästigenden Lärm der
Gäste und die nicht eingehaltene Entfernung zu seinem Grundstück.
Wenn der gemütliche Grillabend im Streit endet, hilft das neue Buch
"Ärgert der Nachbar?" aus der "Erste Hilfe"-Reihe des Haufe Verlags.
Denn nicht immer hat der Bewohner von nebenan Recht. Das Buch
informiert, wann der Nachbar das Grillen erlauben muss, der Vermieter
es verbieten darf und wie man einem Grill-Streit aus dem Weg gehen
kann. Leser erfahren zum Beispiel, dass das Amtsgericht Bonn das
Grillen im Freien großzügig als "sozial üblich" anerkennt. Das
Amtsgericht Regensburg dagegen hat einem Anwohner die Auflage
aufgebrummt, den Gartengrill nicht häufiger als "kalendermonatlich
für zwei Mahlzeiten mit einer Benutzungszeit von jeweils maximal drei
Stunden zu betreiben."
"400.000 bis 500.000 Nachbarschaftsstreitigkeiten enden jährlich
vor Gericht", sagt Hans-Albert Wegner, Autor des Buches und
Ministerialrat im Bayerischen Umweltministerium. Der Jurist ist
Experte in allen Nachbarschaftsfragen. Andere Streitpunkte sind zum
Beispiel gemeinsame Garageneinfahrten, überstehende Bäume oder
angrenzende Zäune. Bei rund 70 Prozent aller nachbarlichen
Streitfragen vor Gericht geht es um Lärmbelästigung.  "Ärgert der
Nachbar?" erklärt den gerichtlichen Unterschied zwischen typischem
und untypischem Kinderlärm und informiert, wann Alarmsirenen am Haus
erlaubt sind. "Erste Hilfe" leistet auch die beiliegende CD-ROM mit
einem Lexikon des Nachbarrechts, verschiedenen Musterschreiben und
Auszügen aus relevanten Gesetzestexten.
"Ärgert der Nachbar?" von Hans-Albert Wegner 
   (158 Seiten, DM 29,80 inklusive CD-ROM, ISBN 3-448-04511-X)
"Erste Hilfe" für Journalisten: Vermittlung von Fachautoren und
Auskunft zu Rechts-Themen unter der Telefonnummer 0761 / 36 83-940
der Haufe Mediengruppe.
Weitere Informationen und Rezensionsexemplare für Journalisten bei:
Haufe Mediengruppe
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Pressestelle
Alexandra Temme
Tel. 0761/36 83-940, Fax -666
E-Mail:  pressestelle@haufe.de
Internet: www.haufe.de

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