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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Vorsitzende des Verwaltungsrates (VR) der BA: VR wehrt sich gegen Verbot des Arbeitsministeriums zur Gutachtervergabe

Nürnberg (ots)

"Der Verwaltungsrat hat heute das Verbot des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ein Gutachten über
die Verfassungsmäßigkeit des Aussteuerungsbetrages in Auftrag zu 
geben, als falsch bewertet. Er hat deshalb eine Klage der 
Bundesagentur für Arbeit (BA) gegen das Verbot beschlossen. Der 
Verwaltungsrat hat das Recht und die Pflicht, den Vorstand der BA in 
allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes zu beraten. Hierzu gehört 
auch die Frage, ob die höchst umstrittenen Milliardenzahlungen der 
Beitragszahler an den Bund mit dem Aussteuerungsbetrag überhaupt 
verfassungsgemäß sind", erklärten der Vorsitzende und die 
stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der BA, Peter Clever
und Annelie Buntenbach, nach einem entsprechenden Beschluss des 
Verwaltungsrats von heute.
"Nur mit einem Gutachten kann eine fundierte Grundlage geschaffen 
werden, auf der die BA die Interessen der Beitragszahler gegenüber 
dem Bund vertreten kann. Der Verwaltungsrat hat die von der 
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen
Gewerkschaftsbund erklärte Bereitschaft begrüßt, ein entsprechendes 
Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Aussteuerungsbetrages 
einzuholen, solange die BA hieran aus Rechtsgründen gehindert ist. 
Damit kann eine weitere zeitliche Verzögerung verhindert werden. 
Immerhin müssen in 2007 von den geplanten 31 Milliarden Euro 
Beitragseinnahmen voraussichtlich ganze 4 Milliarden Euro - und das 
ist jeder achte Euro - von der BA an den Bundesfinanzminister 
abgeführt werden."
"Ungeachtet der rechtlichen Auseinandersetzung erneuert der 
Verwaltungsrat seine Gesprächsbereitschaft und wird erneut 
Lösungsmöglichkeiten mit dem BMAS auszuloten versuchen", erklärten 
Clever und Buntenbach.
Den Aussteuerungsbetrag liefert die BA aus Beitragsmitteln an den 
Bundeshaushalt ab, wenn innerhalb von drei Monaten nach Auslaufen 
eines Arbeitslosengeldanspruches der Arbeitslose "Arbeitslosengeld 
II" bezieht. Die Höhe des Aussteuerungsbetrages entspricht den 
durchschnittlichen Kosten für eine Bedarfsgemeinschaft (Arbeitsloser,
sein Partner und eventuell Kinder) für ein Jahr, zurzeit gut 10.000 
Euro. In den Jahren 2005 und 2006 sind den Beitragszahlern mit dem 
Aussteuerungsbetrag bereits knapp 8 Milliarden Euro entzogen und dem 
Bundeshaushalt zugeschlagen worden.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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