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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesagentur bietet Optionskommunen Austausch von Stellenangeboten

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet den
Optionskommunen, die Empfänger von Arbeitslosengeld II in Eigenregie 
betreuen, einen Austausch von Stellenangeboten an. Die 
Optionskommunen erhalten damit alle Stellenangebote, für die 
Arbeitgeber der BA einen Vermittlungsauftrag erteilt haben. Damit 
will die BA Nachteile für Arbeitslosengeld II-Empfänger, die in einer
Optionskommune leben, verhindern. Derzeit bieten die 
Geschäftsführungen der zuständigen Agenturen für Arbeit den Kommunen 
entsprechende Kooperationsgespräche an.
Im Rahmen einer Experimentierklausel betreuen bundesweit 69 so 
genannte zugelassene kommunale Träger Arbeitslosengeld II-Empfänger 
in Eigenregie. In den anderen Kommunen sind hierfür 
Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen oder die 
Agenturen für Arbeit zuständig.
Die angebotene Kooperation mit den Optionskommunen kann allerdings
aus BA-Sicht keine Einbahnstraße sein. So erwartet die BA, dass die 
jeweiligen Partner auch ihre Stellen der BA zur Verfügung stellen. 
Der Austausch soll auf elektronischem Wege so schnell und einfach wie
möglich geschehen. Dafür wird derzeit ein technisches Verfahren 
entwickelt, das zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen soll.
Natürlich muss bei einem solchen Austausch berücksichtigt werden, 
dass einige Arbeitgeber ausschließlich von der BA oder gegebenenfalls
auch von den optierenden Kommunen bedient werden wollen. Obwohl diese
Stellen aufgrund des exklusiven Auftrags und der Vereinbarung mit dem
Arbeitgeber nur in anonymisierter Form ausgetauscht werden, um die 
schutzwürdigen Interessen der Arbeitgeber zu wahren, stehen auch 
diese Stellen den Optionskommunen für den Vermittlungsprozess zur 
Verfügung. Im Gegensatz zu den anderen Stellen, bei denen sowohl die 
Angaben über die Stelle als auch die Kontaktdaten des Arbeitgebers 
ausgetauscht werden, ist jedoch bei anonymen Stellen eine engere 
Zusammenarbeit von Agentur und zugelassenem kommunalen Träger 
erforderlich. Diese soll durch Kooperationsvereinbarungen geregelt 
werden.
Dieses Kooperationsangebot entspricht der juristischen Position, 
die die BA bei derzeit laufenden Gerichtsverfahren einnimmt. Dabei 
versuchen vier Optionskommunen, auf dem Rechtsweg uneingeschränkten 
Zugang zu den Stellenangeboten der BA zu bekommen.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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