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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Neuer Tarifvertrag für 78.000 BA-Angestellte

Nürnberg (ots)

Nach 15-monatigen Tarifverhandlungen haben der
Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Vereinte 
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die dbb tarifunion ein 
vollständig neues Tarifvertragswerk für die rund 78.000 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA abgeschlossen. In einem der
größten Beschäftigungsbereiche des öffentlichen Dienstes wurde damit 
ein erheblich modernisiertes und stärker leistungsorientiertes 
Tarifrecht etabliert. "Das Ergebnis ist für die BA ein weiterer 
wichtiger Schritt beim Umbau zu einem modernen Dienstleister", sagte 
BA-Vorstandsvorsitzender Frank-J. Weise. "Entscheidend ist für uns, 
dass es endlich möglich ist, unser Personal flexibler einzusetzen und
individuelle Leistung angemessen zu honorieren."
BA-Personalvorstand Raimund Becker hob die gute Zusammenarbeit mit
den Tarifpartnern von ver.di und dbb tarifunion hervor: "Die 
Gewerkschaften haben ihren Reform- und Kooperationswillen unter 
Beweis gestellt." Den Tarifparteien ist es vor dem Hintergrund 
heftiger Tarifauseinandersetzungen im übrigen öffentlichen Dienst 
gelungen, sich ohne öffentliche Auseinandersetzungen oder 
Arbeitskämpfe über tief greifende Veränderungen zu einigen. "Bei uns 
gab es weder öffentliche Proteste oder gar Streik", lobte Becker die 
Kooperation.
Bereits der Abschlussbericht der Hartz-Kommission hatte deutlich 
modernere Tarifstrukturen für die BA und eine weitgehende Loslösung 
vom überkommenen Beamtenrecht des öffentlichen Dienstes gefordert. 
Diesen Impuls greift das neu geschaffenen Tarifvertragswerk auf. Es 
besteht aus nur noch 4 statt bisher mehr als 50 Einzeltarifverträgen.
Weil sich außerdem in den vergangenen zwei Jahren die Organisation - 
und damit die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - der BA 
auf allen Ebenen grundlegend verändert hat, war der Druck zu einer 
Neugestaltung des Tarifvertrags deutlich höher als im übrigen 
öffentlichen Dienst.
Das Herzstück des neuen Tarifvertragswerks ist das neue 
Bezahlungssystem. Es löst sich sehr weit vom herkömmlichen Prinzipien
des öffentlichen Dienstrecht. Damit fördert es eine
- ausgeprägte Leistungsorientierung,
- flexible und veränderbare Steuerung des Personaleinsatzes und
- mitarbeiterentwicklungsorientierte Durchlässigkeit der 
Tätigkeitsebenen.
Nach dem neuen System setzt sich das Gehalt eines Beschäftigten im
Kern aus drei Komponenten zusammen:
- einem Festgehalt, das über sechs leistungsorientierte 
Entwicklungsstufen gespreizt ist,
- einer jederzeit widerruflichen Funktionsstufe, wenn der 
Beschäftigte eine bestimmte Funktion ausübt,
- einer individuellen Leistungskomponente als Bonus.
Der Aufstieg in den Entwicklungsstufen der Festgehälter richtet 
sich nicht nur nach einer bestimmten Beschäftigungszeit, sondern auch
nach der individuellen Leistung des Mitarbeiters. Darüber müssen 
nicht mehr - wie sonst im öffentlichen Dienst üblich - paritätisch 
besetzte Kommissionen, in denen Dienststellenleitungen und 
Personalvertretungen vertreten sind, entscheiden.
Demgegenüber können notwendige Veränderungen in der 
geschäftspolitischen Bewertung von Einzeltätigkeiten, die sich in der
Festlegung der Funktionsstufen niederschlagen, künftig unabhängig von
formellen Tarifverhandlungen, d.h. "betriebsnah" festgelegt werden.
Kernelement der leistungsorientierten Bezahlung ist die 
individuelle Leistungskomponente in Höhe von bis zu 10 Prozent des 
Festgehalts. Im Sinne einer größeren Flexibilität sieht das Tarifwerk
der BA weitere verschiedene Elemente vor, um besondere Leistungen zu 
vergüten: Leistungszulagen, Leistungsprämien, Teamprämien, 
nichtmonetäre Leistungsanreize. Dies wird ergänzt durch Vergabe von 
Führungspositionen auf Probe bzw. auf Zeit.
Mit ihrem breiten Instrumentarium an flexiblen Elementen verfügt 
die BA im Bereich der Leistungsbezahlung über ein im öffentlichen 
Dienst bislang einzigartiges Handlungs- und 
Personalsteuerungsspektrum. Ein wesentlicher Mehrwert im neuen 
Tarifsystem für die Beschäftigten ist damit - neben neuen 
tarifvertraglich garantierten Personalführungsstandards - vor allem 
die Verbesserung des Personalentwicklungssystems und damit die 
Möglichkeiten eines individuellen Fortkommens.
Auf der Basis eines an diesem Tarifvertrag orientierten Konzepts 
wird derzeit in Abstimmung mit den maßgeblichen Bundesministerien und
Interessenorganisationen daran gearbeitet, vergleichbare Regelungen 
für die noch rund 21.000 Beamten der BA zu schaffen. Die BA hatte vor
einiger Zeit bereits festgelegt, keine neuen Beamtenverhältnisse in 
ihrem Geschäftsbereich mehr zu begründen, sich aber gleichsam 
verpflichtet, die vorhandenen Beamten weder zu benachteiligen noch zu
privilegieren.
Das neue Tarifwerk ist für die BA kostenneutral. Den höheren 
Ausgaben für Übergangsregelungen stehen Einsparungen in der Zukunft 
gegenüber. Die Mitarbeiter profitieren von dem neuen Tarifwerk, weil 
es bessere Entwicklungsperspektiven bietet: Karrierewege in der BA 
orientieren sich künftig weniger an formellen Kriterien, sondern an 
der Leistung des Mitarbeiters.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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