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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bürgergeld: Widersprüche und Klagen im Jahr 2025
BA-Presseinfo Nr. 3

Nürnberg (ots)

· 2025 stieg die Zahl der Widersprüche und Klagen an

· Widerspruchsquote in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei 2,1 Prozent

Im Jahr 2025 gingen 501.667 Widersprüche in den Jobcentern ein - das sind 78.310 mehr als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 4.379 von 48.785 auf 53.164.

Am häufigsten betrafen Widersprüche die Entscheidungen zur Berechnung der Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld sowie die Anrechnung von Einkommen bzw. Vermögen. Die meisten Widersprüche fielen unter die Kategorie "Sonstiges", in der beispielsweise das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder die fehlende Mitwirkung zusammenfasst sind.

Bei den Klagen bezogen sich die meisten Fälle auf die Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung sowie die Zugangsvoraussetzungen zum SGB II.

Erledigte Widersprüche und Klagen

2025 haben die Jobcenter 476.728 Widersprüche bearbeitet und entschieden. 61,14 Prozent davon wurden zurückgewiesen oder durch die Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. Bei 147.213 Widersprüchen wurde die zuvor ergangene Entscheidung revidiert. Bei knapp der Hälfte der Entscheidungen konnte erst im Widerspruch neu entschieden werden, weil fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden. Eine fehlerhafte Rechtsanwendung vonseiten der Jobcenter lag in 42.303 Fällen vor.

Insgesamt 52.858 Klagen konnten die Gerichte im vergangenen Jahr abschließen. Bei zwei Dritteln der Fälle wurde das Vorgehen der Jobcenter bestätigt, bei knapp einem Drittel der Fälle führten die Klagen zu einer neuen Entscheidung.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung

Die Widerspruchs- und Klagequoten können nur für die gemeinsamen Einrichtungen* - also Jobcenter, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden, - berechnet werden. Diese versandten 2025 rund 21,2 Millionen Leistungsbescheide, gegen die 434.033 Widersprüche und 43.169 Klagen eingereicht worden sind. Die Widerspruchsquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte von 1,8 auf 2,1 Prozent, während die Klagequote unverändert bei 0,2 Prozent blieb. Die Quoten sind Schätzwerte, da gegen denselben Bescheid auch mehrfach Widerspruch eingelegt werden kann.

*Hinweise für Redaktionen

- Für die Jobcenter gibt es zwei unterschiedliche Organisationsmodelle. In sog. "gemeinsamen Einrichtungen (gE)" arbeiten Bundesagentur für Arbeit (BA) und die jeweilige Kommune zusammen und betreiben die Jobcenter gemeinsam. 2025 wurden 300 von 404 Jobcentern in dieser Form organisiert. Bundesweit betrieben 104 zugelassene kommunale Träger (zKTs) die Jobcenter in kommunaler Eigenverantwortung, also ohne Beteiligung der BA.

- Die in dieser Presseinformation genannten Zahlen werden für beide Organisationsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft der Statistik der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für die gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsamen Einrichtungen berücksichtigt.

- Statistische Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2217
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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