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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Geringverdiener profitieren bundesweit vom Mainzer Kombilohn-Modell

Nürnberg (ots)

Gering verdienende Arbeitnehmer, allein
Erziehende und Kleinverdiener-Familien mit Kindern können im gesamten
Bundesgebiet das Sonderprogramm "Mainzer Modell" der Bundesregierung
nutzen. Das Mainzer Modell erleichtert die Aufnahme einer gering
bezahlten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch
Zuschüsse an die Arbeitnehmer. Vor allem Teilzeit-Beschäftigungen
werden dadurch finanziell attraktiver. Damit sollen insbesondere
Alleinerziehende und deren Kinder die Möglichkeit erhalten, nicht
mehr von der Sozialhilfe leben zu müssen.
Das Mainzer Modell richtet sich an alle, die als Ledige bzw.
allein Erziehende oder Paare eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung aufnehmen und deren monatliches Arbeitsentgelt unter
897 Euro bzw. unter 1.707 Euro liegt. Der Zuschuss zu den
Sozialversicherungsbeiträgen beträgt bei Ledigen bis zu 66 Euro und
bei allein Erziehenden und Paaren bis zu 133 Euro im Monat.
Neben dem Zuschuss zu den Arbeitnehmer-Beiträgen zu den
Sozialversicherungsabgaben ist ein Zuschlag zum Kindergeld möglich,
der  je Kind bis zu 75 Euro im Monat beträgt. Je niedriger das
Einkommen ist, umso höher sind jeweils die Zuschüsse.
Die Zuschüsse werden nicht auf die Sozialhilfe angerechnet.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Förderung nach dem
"Mainzer Modell" bis spätestens sechs Wochen nach Aufnahme der
Beschäftigung bei ihrem Wohnort-Arbeitsamt beantragen.
Das "Mainzer Modell" ist im Rahmen des Programms "Chancen und
Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten"
(CAST) seit Juli 2000 in ausgewählten Arbeits-amtsbezirken in
Rheinland-Pfalz und Brandenburg erprobt worden. Als  Erfolg
versprechender Ansatz wird es ab März 2002 bundesweit befristet
durchgeführt. Eintritte sind bis Ende 2003 möglich.
Nähere Informationen gibt es bei den Arbeitsämtern, telefonisch
über die Hotline 0 800 - 15 15 15 4 sowie im Internet unter
www.bma.bund.de und unter www.arbeitsamt.de (Aktuelles ? Mainzer
Modell)
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.IIIb3@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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