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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Etat soll 54,124 Milliarden Euro umfassen

Nürnberg (ots)

Nach den Vorstellungen des Vorstandes soll der
Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit für 2002 ein Volumen von 54,124
Milliarden Euro haben. Zum Ausgleich ist ein Zuschuss des Bundes von
zwei Milliarden Euro vorgesehen. Einen entsprechenden Beschluss
fasste das drittelparitätisch mit Vertretern von Arbeitgebern,
Arbeitnehmern und öffentlicher Hand besetzte Gremium am Donnerstag in
Nürnberg. Der Etat geht jetzt in den Verwaltungsrat, der am 16.
November darüber zu beschließen hat. Die Bundesregierung muss ihn
dann noch genehmigen.
Die Entscheidung im Vorstand kam gegen die Stimmen der Arbeitgeber
zustande. Der amtierende Vorstandsvorsitzende Christoph Kannengießer,
der die Arbeitgeber vertritt, hatte zuvor für eine restriktive
Haushaltsgestaltung bei der Arbeitsmarktpolitik plädiert. Zumindest
im Bereich der Arbeitslosenversicherung müsse ein Signal sinkender
Lohnnebenkosten gegeben werden. Dies würde Vertrauen und Zuversicht
in der Wirtschaft schaffen helfen. Für die Arbeitnehmerseite betonte
die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Ursula Engelen-Kefer,
dass auch die Gewerkschaften das Ziel einer Senkung der
Lohnnebenkosten nicht aus den Augen verlieren würden. Angesichts der
Labilität der Wirtschaft habe die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
zurzeit aber Priorität gegenüber Beitragssenkungen. Ohne eine
Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik gehe es jetzt nicht.
Der vom Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit aufgestellte
Haushalt basiert auf von der Bundesregierung gesetzten ökonomischen
Eckwerten. Die Wirtschaft wächst danach real um 1,25 Prozent; die
Zahl der abhängig Beschäftigten um 0,1 Prozent.
Jahresdurchschnittlich werden 3,893 Millionen Arbeitslose erwartet,
2,538 Millionen in den alten und 1,355 Millionen in den neuen
Ländern.
An Arbeitslosengeld sind 25,154 Milliarden Euro veranschlagt.
Der Eingliederungstitel, in dem der Großteil der
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammengefasst ist
und von dem knapp die Hälfte für die neuen Länder vorgesehen ist,
soll, wie im letzten Jahr, 14,214 Milliarden Euro umfassen. Darin
sind u.a. Leistungen wie berufliche Qualifizierung,
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse,
Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen enthalten. Den Arbeitsämtern
werden die hierfür insgesamt veranschlagten Haushaltsmittel
zugeteilt. Die örtlichen Verwaltungsausschüsse entscheiden dann über
die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Leistungsarten unter
Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten. Die sonstigen
Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind auf 7,89 Milliarden
Euro beziffert. Hierunter fallen beispielsweise die
Strukturanpassungsmaßnahmen, das Sofortprogramm zum Abbau der
Jugendarbeitslosigkeit, die Förderung selbstständiger Tätigkeit, das
Kurzarbeitergeld sowie Pflichtleistungen zur Rehabilitation.
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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