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Das Erste: "Menschen bei Maischberger" am Dienstag, 14. Oktober 2014, um 22.45 Uhr

München (ots)

Das Thema:

Grausam, heimtückisch, habgierig - Wer ist Mörder, wer Totschläger?"

Mordlust, Habgier oder niedrige Beweggründe, heimtückisch oder grausam: Mit solchen durchaus vagen Kriterien unterscheidet das Strafgesetzbuch Mörder von Totschlägern und in der Folge zwischen lebenslanger Freiheits- oder einer Haftstrafe von 5 bis 15 Jahren. In der Praxis aber ist der Unterschied für die Richter oft nicht genau zu ziehen, glauben Kritiker und wollen den bisherigen Mordparagrafen abschaffen. Welche Folgen hätte eine solche Reform? Wird damit "Lebenslänglich" als Strafe gestrichen? Kommen Mörder künftig zu leicht davon?

Gäste
Heiko Maas (SPD, Bundesjustizminister)
Karl-Dieter Möller (Rechtsexperte)
Ernst-August und Matthias Wehrmann (Vater und Bruder eines 
Tötungsopfers)
Dana Rudersdorf (Ehemann wollte sie ermorden)
Salome Saremi-Strogusch (Bruder wurde Opfer von Gewalttätern)
Prof. Dr. Helmut Kury (Kriminologe und Gerichtsgutachter)


Heiko Maas, SPD 
"Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag? Die 
allermeisten werden antworten: Mord - das ist die überlegte, 
vorsätzliche Tötung, Totschlag - das ist Tötung im Affekt. Aber so 
ist es nicht", kritisiert der Bundesjustizminister. Die Regelung im 
Gesetzbuch sei seit über 70 Jahren eine andere. Der Mordparagraf, der
noch aus der NS-Zeit stamme, beschreibe nicht die Tat, sondern einen 
Menschentypus mit "moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen". Das 
müsse dringend geändert werden, sagt Heiko Maas.

Karl-Dieter Möller 
Der Fernsehjournalist sieht die geplante Abschaffung des 
Mordparagrafen kritisch. "Es gibt eigentlich keinen Grund dafür. Wir 
sind 60 Jahre immer gut mit der jetzigen Regelung gefahren", sagt der
langjährige ARD-Rechtsexperte, der viele spektakuläre Mordprozesse 
begleitet hat. "Die Richter haben im Großen und Ganzen immer einen 
Weg gefunden, vernünftige Urteile zu fällen - auch wenn es 
kompliziert war", sagt der gelernte Jurist. Eine Reform würde 
wahrscheinlich dazu führen, dass es für Richter viel schwerer werde, 
eine lebenslängliche Strafe zu verhängen.

Ernst-August und Matthias Wehrmann 
Die Tat rüttelte im Sommer 2013 die Nordsee-Insel Juist auf: Die 
23-jährige Studentin Alexandra Wehrmann war nach einem Diskobesuch am
Strand gewaltsam ums Leben gekommen. Der Täter hatte sie verprügelt, 
gewürgt und schließlich im Sand vergraben. 7 Jahre und 9 Monate Haft 
wegen Totschlags, so das Urteil des Landgerichts Aurich. "Wir haben 
den Glauben an die Justiz verloren", beklagt Familie Wehrmann. Sie 
sieht eindeutige Hinweise auf Mord und fordert für den Täter 
"Lebenslänglich". Die Familie ging in Revision.

Dana Rudersdorf 
Die Krankenpflegerin kämpft bis heute mit den Folgen eines 
Mordversuchs. Als sie sich im letzten Jahr von ihrem Ehemann trennte,
übergoss der 51-Jährige sie vor den Augen ihres Sohnes mit Benzin und
beschoss sie mit einer Leuchtrakete. Dana Rudersdorf fing am ganzen 
Körper Feuer,  rettete sich durch einen Sprung in den Gartenteich. 
Nur so überlebte die 37-Jährige das Attentat  - mit schwersten 
Brandverletzungen. Ihr Ex-Mann wurde zu einer lebenslangen 
Freiheitsstrafe verurteilt. 

Salome Saremi-Strogusch 
Eine Nacht im September 2008 veränderte das Leben der Stewardess. Ihr
Bruder hatte sich in einer Disco schützend vor ein Pärchen gestellt, 
das von vier jungen Männern bedroht wurde. Anschließend lauerten sie 
ihm vor der Tür auf, schlugen und traten den Studenten bewusstlos. 
Dann ließen sie ihn auf der Straße liegen. Wenig später überrollte 
ihn ein Taxi. Salome Saremi-Stroguschs Bruder starb. Drei Täter 
wurden 2009 wegen schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen von drei 
bis sechs Jahren verurteilt. Ein Beschuldigter ist weiter flüchtig. 
"Mein Bruder ist tot. Ihm ist keine Gerechtigkeit widerfahren. Einer 
der Täter ist bereits wieder frei", sagt die Mutter von zwei Kindern,
die einen Verein  für Toleranz und Zivilcourage gegründet hat.

Prof. Dr. Helmut Kury 
Was macht einen Menschen zum Mörder? Seit rund 40 Jahren begutachtet 
der Psychologe Gewaltverbrecher wie den früheren RAF-Terroristen 
Christian Klar. Auch wenn ihn immer noch schockiert, welche grausamen
Taten Menschen begehen können: Auf den zweiten Blick finde man immer 
die Beweggründe und Ursachen grausamen Verhaltens, sagt Helmut Kury. 
"Mörder waren in ihrer Kindheit oft selbst Opfer. Das entschuldigt 
ihre Tat nicht, erklärt sie aber." Das sei wichtig, um zukünftige 
Taten zu verhindern. In der Frage des Strafmasses fordert der 
Gutachter: "Weniger Strafe, mehr Therapie! Denn hohe Strafen bei 
Tötungsdelikten bewirken überhaupt nichts."

Redaktion: Klaus-Michael Heinz

Pressekontakt:

Agnes Toellner, Presse und Information Das Erste,
Tel: 089/5900 23876, E-Mail: agnes.toellner@DasErste.de
Felix Neunzerling, ZOOM MEDIENFABRIK GmbH ,
Tel.: 030/3150 6868, E-Mail: FN@zoommedienfabrik.de
Fotos über www.ard-foto.de

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