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Frauenthal Holding AG

EANS-Adhoc: Frauenthal Holding AG
Aktienoptionsplan zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Senior Leadership Teams beschlossen

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Aktienoptionsplan

01.06.2011

Frauenthal Holding AG gibt bekannt, dass der Aufsichtsrat von Frauenthal Holding AG am 1.6.2011 gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG einen Aktienoptionsplan 2012 - 2017 für Mitglieder des Vorstands von Frauenthal Holding AG und für Führungskräfte der Frauenthal Gruppe beschlossen hat. Bezugsberechtigte Planteilnehmer sind die Mitglieder des Senior Leadership Teams der Frauenthal Gruppe (siehe dazu Seite 9 des Geschäftsberichts 2010), ausgenommen Mitglieder des Aufsichtsrats von Frauenthal Holding AG; gegenwärtig sind dies neun Personen.

Der Aktienoptionsplan hat eine Laufzeit von fünf Jahren (2012 - 2017). Auf Basis einer diskretionären Entscheidung des Aufsichtsrats von Frauenthal Holding AG können im Rahmen des Aktienoptionsplans jedem Planteilnehmer für herausragende Leistungen in den Geschäftsjahren 2011 bis 2016 jährlich bis zu höchstens 10.000 Stück Optionen, die zum Bezug von je 1 Stück auf Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie von Frauenthal Holding AG zum Bezugspreis von

EUR 2,00 je Stück Aktie berechtigen, gewährt werden. Der Ausübungspreis von  EUR
2,00  entspricht  dem  aufgerundeten  durchschnittlichen  Buchwert  je   eigener
Frauenthal  Aktie  gemäß  Jahresabschluss  der   Frauenthal   Holding   AG   zum
31.12.2010.

Gewährte Optionen sind erstmals nach Ablauf von drei  Jahren  ab  Zuteilung  der
Optionen  an  den  Planteilnehmer  und  längstens  bis  zum   Ablauf   desselben
Geschäftsjahres   ausübbar.   Sie   sind   nicht    übertragbar    und    müssen
höchstpersönlich  ausgeübt  werden.  Für  die  aufgrund  Ausübung  der  Optionen
erworbenen Aktien gilt eine Behaltefrist von  36 Monaten.  Jeder  Teilnehmer  am
Aktienoptionsplan ist berechtigt, so viele der aufgrund  Ausübung  der  Optionen
erworbenen Aktien vor Ablauf der Behaltefrist  zu  verkaufen,  wie  erforderlich

ist, damit er seine persönliche Einkommensteuer in Bezug auf die Ausübung der Optionen aus dem Netto-Veräußerungserlös entrichten kann.

Ferner hat der Aufsichtsrat am 1.6.2011 gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG beschlossen, gesondert vom Aktienoptionsprogramm dem Vorstandsmitglied Herrn Mag. Hans Peter Moser eine Option zum Erwerb von 10.000 Stück Frauenthal Aktien einzuräumen. Die dem Vorstandmitglied Mag. Hans Peter Moser gewährte Aktienoption ist ein nachträglich gewährtes Entgelt für besondere Leistungen und für besonderen Einsatz des Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft und die Frauenthal Gruppe in den vergangenen Geschäftsjahren, insbesondere im Geschäftsbereich Sanitärgroßhandel (SHT Haustechnik AG und Tochtergesellschaften) sowie bei der erfolgreichen Restrukturierung des Geschäftsbereichs Automotive Components von Frauenthal Holding AG.

Soweit möglich soll die Erfüllung der Aktienoptionen aus dem Bestand der im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien erfolgen, sodass in diesem Fall eigene Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2.6.2010 auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden.

Über die Einzelheiten informiert auch der schriftliche Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 1.6.2011, der bei der Gesellschaft aufliegt und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.frauenthal.at) zugänglich ist.

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Frauenthal Holding AG
          Rooseveltplatz 10
          A-1090 Wien
Telefon:     +43 1 505 42 06
FAX:         +43 1 505 42 06 -33
Email:        holding@frauenthal.at
WWW:      www.frauenthal.at
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000762406, AT0000492749
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:  Deutsch

Rückfragehinweis:

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Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
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Fax + 43(1) 505 42 06-33
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