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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Gebäudereiniger-Lohn:

Bielefeld (ots)

Darf der Staat Löhne diktieren? Diejenigen, die
vom 1. Oktober an einen Arbeitsvertrag als Gebäudereiniger 
unterschreiben, werden nach einem Blick auf ihren Stundenlohn sagen: 
Ja, er darf.
Darin werden ihnen auch Menschen zustimmen müssen, die den 
Mindestlohn sonst ablehnen.
Denn am Beispiel der Gebäudereiniger hat sich gezeigt: Der Markt 
regelt den Preis eben nicht so, wie es manch einer gern hätte. Die 
Tarifverhandlungen sind gescheitert. In dieser Branche regeln die, 
die es sollen, nämlich die Tarifvertragsparteien, leider herzlich 
wenig.
Von einem Stundenlohn von 5,71 beziehungsweise 4,61 Euro kann niemand
leben. Und wenn, dann nur mit staatlicher Unterstützung, zum Beispiel
mit Arbeitslosengeld II, das zusätzlich zum Lohn gezahlt wird. Der 
Staat subventioniert also ein Vollzeitstelle - unfassbar.
In der Branche der Gebäudereiniger ist es wie in anderen von Nöten, 
dass der Wettbewerb über die Qualität und nicht über das Preisniveau 
ausgetragen wird. Wenn die Tarifvertragsparteien nicht in der Lage 
sind, eine Lohnhöhe für ihre Branche zu finden, dann muss es eben der
Staat tun.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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