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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zur Sterbehilfe:

Bielefeld (ots)

Geht es dem ehemaligen Hamburger Justizsenator
Roger Kusch bei seinem Engagement für die aktive Sterbehilfe wirklich
um die Menschenwürde? Geht es ihm darum, eigenverantwortlich über das
eigene Sterben zu entscheiden? Die Antwort lautet: nein!
Auf einer bizarren Pressekonferenz schildert Kusch zwei Stunden lang 
den von ihm begleiteten Freitod einer 79-jährigen Frau - nur zwei 
Tage nach ihrem Ableben. Kusch sagt, es sei unwürdig, besonders 
hilfsbedürftige Menschen zum Sterben in die Schweiz zu schicken.
Doch die 79-jährige Würzburgerin war keineswegs todkrank. Sie hätte 
noch viele Jahre ein erfülltes Leben haben können. Dem Ex-Senator ist
es offenbar nie in den Sinn gekommen, dass der Frau auch anderweitig 
hätte geholfen werden können. Menschlich wäre es gewesen, der 
79-Jährigen die Angst vor dem Leben in einem Pflegeheim zu nehmen und
sie auf diesem Weg zu begleiten. Kusch hat die Verzweiflung der Frau 
ausgenutzt. Er hat ihren Freitod medial inszeniert. Was berechtigt 
ihn dazu, sich zum Herrn über Leben und Tod aufzuschwingen? Eugen 
Brysch, Geschäftsführer der Deutschen Hospizstiftung hat Recht, wenn 
er sagt: »In unserer Verfassung gibt es ein Recht auf Leben und ein 
Recht auf Sterben. Es gibt aber kein Recht auf Töten.«
Was Kusch getan hat, ist keine Menschenliebe, sondern eine Straftat. 
Der Mann ist ein Fall für den Staatsanwalt.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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