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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Kennzeichnung von Lebensmitteln

Bielefeld (ots)

Ampeln sollte es nicht nur im Straßenverkehr
geben. Auch bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln leisten sie gute 
Dienste. In Großbritannien markieren rote Ampeln auf Verpackungen 
bedenkliche, weil zuckerreiche Produkte. Finger weg, lautet die 
Warnung. Grüne Lichtzeichen zieren Gesundes wie Obst und Gemüse. 
Deutschland sollte den britischen Weg mitgehen.
Immerhin bedeutet das von der Koalition vereinbarte Gentechnikgesetz 
einen Fortschritt. Genveränderte Zusatzstoffe in ansonsten ohne 
Gentechnik hergestellten Produkten sollen nur zulässig sein, wenn 
natürliche Alternativen fehlen. Zudem müssen die Zusatzstoffe der 
EU-Öko-Verordnung genügen.
Mit strengen Regeln für die Kennzeichnung »Ohne Gentechnik« will die 
Regierung dem breiten Unbehagen in der Bevölkerung gegenüber Genfood 
Rechnung tragen. 80 Prozent der gentechnisch veränderten Pflanzen 
wandern als Futtermittel durch die Mägen von Tieren. Bislang erfuhr 
der Verbraucher nicht, ob sich diese Futtermittel in der Milch und 
dem Fleisch verbergen, das er gekauft hat. Die Kennzeichnung »Ohne 
Gentechnik« weist künftig auf den Verzicht auf diese Futtermittel 
hin.
Was im Essen drinsteckt, ist für uns Konsumenten die entscheidende 
Frage. Gesund, frisch und natürlich wollen wir die Speisen haben. Wir
möchten wissen, wie das Lebensmittel in unserem Einkaufswagen 
hergestellt wurde, woher es stammt, ob es uns möglicherweise schadet.
Stattdessen herrscht Sprachverwirrung: Um das Reizwort Zucker zu 
umgehen, schreiben die Hersteller auf die Verpackungen ihrer 
Kalorienbomben lieber Glucose, Fructose, Lactose oder Maltodextrin. 
Zucker bleibt aber Zucker.
Ein »Formschinken« ist kein Schinken, sondern ein aus Fleischresten 
zusammengepresstes Gebilde, und das »natürliche Aroma« im 
Erdbeerjoghurt stammt nicht aus den roten Früchten, sondern wird aus 
einem Holzpilz gewonnen. Die Wortschöpfung »Quasi-Bioware« gaukelt 
eine ökologische Herstellungsweise nur vor.
Unsere Lebensmittel stecken voll mit E-Stoffen, die konservieren, 
stabilisieren, färben und den Geschmack verstärken. Mehr als 300 hat 
die EU zugelassen, obwohl die Hälfte bei Wissenschaftlern umstritten 
ist, weil sie Allergien auslösen können.
Wir wollen niemandem die Freude am Essen nehmen. Aber ist es nicht 
so, dass wir gern mehr über das wissen möchten, was wir täglich 
schlucken?
Die Namen derjenigen, die etwa Gammelfleisch in Umlauf gebracht oder 
illegal Tiermehl verfüttert haben, erfahren wir meist nicht. Solange 
das so bleibt, sind Verbraucherinformationsgesetze halbherzig. Der 
Staat hat die Pflicht, die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger 
zu schützen. Das gilt für Gewalt genauso wie für ungenießbares 
Fleisch. Zum Schutz der Bürger gehört die Kennzeichnung von 
Produkten. Aber auch, dass die Namen der Hersteller und Vertreiber 
minderwertiger Waren genannt werden.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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