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Pressemeldung des FPSB Deutschland: Wann es sich lohnt, Wertpapiere in der GmbH zu investieren

Pressemeldung des FPSB Deutschland: Wann es sich lohnt, Wertpapiere in der GmbH zu investieren
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Pressemeldung des FPSB Deutschland:

"Wann es sich lohnt, Wertpapiere in der GmbH zu investieren"

Der FPSB Deutschland e. V. widmet sich in seiner heutigen Pressemitteilung dem Thema "Wann es sich lohnt, Wertpapiere in der GmbH zu investieren":

  • Um Steuern zu sparen und eine effizientere Anlage anzustreben, wird oftmals empfohlen, Depotwerte und im Besonderen Aktien in einer GmbH anzulegen
  • Doch müssen Anleger bedenken, dass das nicht in jedem Fall von Vorteil ist
  • Wer wissen will, ob es sich im Einzelfall wirklich auszahlt, sollte sich professionellen Rat holen.

Frankfurt/Main, 28. April 2026 – Wer Geld anlegt, kommt an der Steuer nicht vorbei. Und die geht stets zu Lasten der Rendite. Deshalb ist es mehr als verständlich, dass Investoren immer wieder nach Wegen suchen, um die Steuerlast bei Kursgewinnen aus Aktienanlagen, Investments in Exchange Traded Funds oder Investmentfonds zu reduzieren und die Anlage zu optimieren. Eine Möglichkeit: Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH, in die die Depotwerte übertragen werden können, vorzugsweise jedoch im Belastungsvergleich nur Aktienwerte.

„Diese Idee klingt im ersten Augenblick sehr reizvoll“, urteilt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn Kursgewinne auf Aktien, die innerhalb einer GmbH realisiert werden, unterliegen der Körperschaftsteuer und die beträgt bei Einzelaktien nur rund 1,5 Prozent.“ Aktienkursgewinne in der GmbH werden aufgrund des § 8 b KStG zu 95 % freigestellt. Das ist deutlich weniger als die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, die bei 25 Prozent bei der Anlage im Privatvermögen liegt. In der direkten Aktienanlage mit Einzeltiteln steht der GmbH somit das sog. Beteiligungsprivileg zu (§ 8 b KStG), das zu einer fast vollständigen Steuerfreistellung für Kursgewinne aus Aktien führt. Für vereinnahmte Dividenden gilt dies nur bei einer Mindestbeteiligungsquote von 10 % bzw. für Gewerbesteuerzwecke von 15 %. Ein Vorteil, der vor allem dann zum Tragen kommt, wenn jemand einerseits die Aktien in der GmbH als Spardose belassen will oder anderseits sein Wertpapierportfolio aktiv bewirtschaftet und häufig handelt. Denn in diesem Fall würde die Abgeltungssteuer zu Lasten der Rentabilität der Anlage gehen. Folglich kann hier die vermögensverwaltende GmbH durchaus interessant sein.

Vorteilhaft auch bei ETFs und Fonds

„Nicht ganz so groß ist der Steuervorteil zwar bei Investmentfonds oder Exchange Traded Funds (ETFs), aber auch hier fällt die Besteuerung realisierter Kursgewinne niedriger aus als im privaten Wertpapierdepot“, erläutert Prof. Tilmes. Soweit die Anlage indirekt über ein Fondsvehikel erfolgt, steht der GmbH als Anleger stattdessen – abhängig von der Aktienquote innerhalb des Fonds –eine Teilfreistellung zu, die für die Körperschaftsteuer bis zu 80 % betragen kann. Wenn ein Anleger zum Beispiel ETFs, die börsentäglich und schnell handelbar sind, einsetzt, um kurzfristige Kursbewegungen oder einen langfristigen Gewinn auszunutzen, kann die vermögensverwaltende GmbH auch hier Steuervorteile bringen.

Zwar fällt die Vorabpauschale auch im GmbH-Depot an, jedoch bedeutet die geringere Besteuerung von realisierten Kursgewinnen, dass Anleger ebenfalls einen höheren Betrag für sich arbeiten lassen können. „Spannend ist daran, dass sich dabei ein Zinseszinseffekt ergibt, der sich sehr positiv in der Wertentwicklung eines Portfolios bemerkbar machen kann“, erklärt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist. „Deshalb können gerade Investoren mit einem größeren Vermögen, die außerdem häufiger Veränderungen an ihrem Portfolio vornehmen, von einer solchen Lösung profitieren.“

Die GmbH ist kein „Steuersparmodell“, sondern ein „Steuerstundungsmodell“

Dazu kommen noch weitere grundsätzliche Vorteile: Wird das angesparte Kapital im Rentenalter ausgezahlt, dann profitiert der Anleger, wenn er sonst keine Einkünfte hat, von einer geringeren Besteuerung, verbunden mit der bereits beschriebenen niedrigeren Besteuerung bei Aktienwerten und der sich daraus folgende höheren Kapitalbasis. Im Kern gilt es zu überlegen, welche Ziele man verfolgt und welche Aspekte man vergleicht. Soll das Vermögen erstmal langfristig in der GmbH verbleiben oder soll das Vermögen dann später wieder ins Privatvermögen ausgeschüttet werden? Innerhalb der GmbH beträgt der effektive Steuersatz bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 1,541 %. Bei Ausschüttungen aus einer GmbH fällt – soweit keine Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt – Kapitalertragsteuer i. H. v. 26,375 % (Abgeltungssteuer von 25,0 % zzgl. 5,5 % SolZ und ohne Kirchensteuer) für die Gesellschafter an. Dann bei Ausschüttung liegt ein effektiver Steuersatz bis einschließlich auf die private Ebene von 27,51 % an. Zusammenfassend kann man sagen, die GmbH ist kein „Steuersparmodell“, sondern ein „Steuerstundungsmodell“ und das jeweils davon betrachtet, wo langfristig das Geld liegen soll.

Auch wenn diese Punkte alle sehr überzeugend klingen, müssen sich Anleger trotzdem genau überlegen, ob sich die „Depotübertragung“ an die GmbH wirklich lohnt. In der Praxis wird Liquidität i.d.R. in die GmbH eingebracht und dann werden Wertpapiere gekauft. Ein wichtiger Aspekt betrifft den Übertrag der Wertpapiere vom Depot auf die GmbH. „Dieser Schritt kommt – unabhängig davon, ob jemand seine Bestände erst verkauft und dann in die GmbH einbringt oder direkt dorthin überträgt – immer einem Verkauf gleich“, erklärt Tilmes. „Und das bedeutet, dass die entstandenen Kursgewinne in jedem Fall auf private Ebene der Abgeltungsteuer unterliegen.“ Hat jemand mit seinem Depot bereits sehr hohe Kursgewinne erzielt hat, lohnt sich ein solches Vorgehen eher nicht. Dennoch entscheidet der Einzelfall und die individuellen langfristigen Ziele. Die schrittweise Kapitalisierung einer GmbH über liquide Mittel bietet größere Flexibilität und vermeidet sofortige Steuerlasten.

Entwicklung einer ganzheitliche Anlagestrategie - Geeignete Nutzung von parallelen Vermögensstrukturen – privat und in der GmbH

Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Anlagetyp und die Anlagestrategie, die ein Investor verfolgt. Der Buy-and-Hold-Ansatz gilt im Privatvermögen weiterhin als bewährte Strategie für langfristigen Vermögensaufbau. Durch geringe Umschichtungen profitieren Anleger von Zinseszinseffekten und reduzieren Transaktionskosten. In der GmbH kann dieser Ansatz ebenfalls sinnvoll sein, insbesondere bei strategischen Beteiligungen oder langfristigen Aktieninvestments. Allerdings sollte die Strategie hier stärker unter steuerlichen Gesichtspunkten bewertet werden. Häufig kann eine aktivere Steuerung – etwa durch gezielte Gewinnrealisierungen – vorteilhaft sein.

Die gezielte Allokation von Gold, Rentenpapieren und Aktien gehört zu den zentralen Stellhebeln einer erfolgreichen Vermögensstrukturierung. Beispiel Gold: Gold gilt traditionell als Absicherung gegen Inflation und Währungsrisiken und kann zu einer optimierten Vermögensstrategie gehören. Im Privatvermögen profitieren Anleger bei physischem Gold nach einer Haltedauer von über einem Jahr in der Regel von steuerfreien Veräußerungsgewinnen, in der GmbH ist Gold steuerpflichtig. Wer eine auf Dividenden ausgerichtete Aktienstrategie präferiert, und entsprechende Werte im Depot auswählt, fährt im Grundsatz mit einer Anlage von Aktien in Privatvermögen besser. Aktien mit Wachstumsaussichten könnte man wiederum präferiert in der GmbH optimiert investieren.

Somit muss man eine ganzheitliche Anlagestrategie in der Vermögensstrukturberatung entwickeln, und jeweils entscheiden, wo man welche Investition tätig. Prof. Dr. Rolf Tilmes empfiehlt, Anlageentscheidungen stets im Gesamtkontext zu treffen. „Die parallele Nutzung von Privatvermögen und GmbH eröffnet Gestaltungsspielräume, erfordert aber auch ein hohes Maß an Planung und Abstimmung.“

Steuervorteile müssen zusätzliche Kosten übertreffen

Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass damit auch höhere Verwaltungskosten und ein höherer administrativer Aufwand verbunden sind. Die Verwaltung einer GmbH ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden, etwa für Buchhaltung, Jahresabschluss und steuerliche Beratung. Diese Kosten können mehrere tausend Euro pro Jahr betragen und fallen unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge an. Zwar können die Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, jedoch sollten die Steuervorteile die Zusatzkosten übertreffen, damit sich das auch wirklich lohnt.

Weitere Unterschiede ergeben sich bei der Verlustverrechnung. Während im Privatvermögen Verluste aus Aktiengeschäften nur eingeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden können, bietet die GmbH hier deutlich mehr Flexibilität. Dies kann insbesondere für aktiv handelnde Investoren von Vorteil sein.

Entscheidung im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung treffen

In der Gesamtbetrachtung zeigt sich: Die Nutzung einer GmbH-Struktur kann sich vor allem für vermögende Anleger mit langfristigem Anlagehorizont und geringer Entnahmequote lohnen. Für klassische Privatanleger mit moderatem Anlagevolumen und regelmäßigem Liquiditätsbedarf bleibt das Privatvermögen häufig die effizientere und einfachere Lösung. Prof. Dr. Rolf Tilmes empfiehlt, die Entscheidung stets im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung zu treffen und sowohl steuerliche als auch strukturelle Aspekte sorgfältig abzuwägen.

„Der Vorteil entfaltet seine Wirkung insbesondere dann, wenn Gewinne innerhalb der GmbH thesauriert und reinvestiert werden“, so Tilmes. „Der Zinseszinseffekt kann dadurch deutlich verstärkt werden.“ Allerdings relativiert sich dieser Vorteil bei einer späteren Ausschüttung an die Gesellschafter. In diesem Fall unterliegen die ausgeschütteten Gewinne erneut der Abgeltungsteuer, sodass sich die Gesamtbelastung in der Größenordnung des Privatvermögens bewegt. Die GmbH wirkt daher weniger als Instrument zur dauerhaften Steuerersparnis, sondern vielmehr zur Steuerstundung.

„Wie üblich gibt es bei der Geldanlage nicht den einen Weg, der für alle passt“, folgert Tilmes. „Vielmehr kommt es auf die jeweilige Situation des Einzelnen an. Die optimale Anlagestrategie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Zielen, Zeithorizont, Risikotragfähigkeit und steuerlichen Rahmenbedingungen. Gerade bei parallelen Vermögensstrukturen – privat und in der GmbH – ist eine professionelle Beratung unerlässlich“. Aus diesem Grund sollten sich Anleger überlegen, die Unterstützung eines Experten wie den vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals in Anspruch zu nehmen. Sie beraten unabhängig und neutral und können auf einer ganzheitlichen Basis sowie mit Hilfe von Szenarioanalysen genau untersuchen, ob sich eine Übertragung von Depotwerten an eine GmbH im Einzelfall wirklich lohnt.

Über den FPSB Deutschland e.V.

Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 29 Mitgliedsländern und über 236.000 CFP®-Professionals. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.

Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog https://www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.fpsb.de .

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Rück- oder Interviewanfragen mit dem Vorstandsvorsitzenden des FPSB Deutschland Prof. Dr. Rolf Tilmes bitte an:
iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
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