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Sicher unterwegs im Sattel auf vier Hufen
ADAC gibt Tipps zur Sicherheit von Pferd und Reiter

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Sicher unterwegs im Sattel auf vier Hufen

ADAC gibt Tipps zur Sicherheit von Pferd und Reiter

Ob beim Ausreiten oder auf dem Weg zur Koppel – fast jeder Reiter und sein Pferd werden über kurz oder lang mit dem Straßenverkehr in Kontakt kommen. Als Fluchttiere reagieren Pferde auf unbekannte und laute Geräusche sowie auf schnelle Bewegungen oft schreckhaft. Deshalb ist es wichtig, dass Reiter ihre Tiere an die Straßensituation gewöhnen. Andere Verkehrsteilnehmer sollten ebenfalls ihr Verhalten anpassen, wenn sie Pferden begegnen – das gilt für Auto- und Motorradfahrer ebenso wie für Radfahrer.

StVO gilt auch für Reiter

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen Reiter den Regelungen für den Fahrverkehr. Für sie gilt, wie auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer, das Rechtsfahrgebot. Bei Teilnahme am Straßenverkehr müssen sie den rechten Fahrbahnrand benutzen, bzw. den durch eine weiße Linie abgegrenzten Straßenraum, wenn dieser ausreichend groß ist. Fuß- und Fahrradwege dürfen von Reitern nicht genutzt werden, außer sie sind explizit hierfür freigegeben.

Bei Ausritten müssen Reiter die gleichen Vorschriften einhalten wie andere Fahrzeugführer. Dies gilt z.B. für das Beachten von Verkehrszeichen, das Halten an einer roten Ampel oder das Befolgen von Einbahnstraßenregelungen. Spezielle Verkehrsschilder regeln an bestimmten Straßen und Wegen zudem die Nutzung durch Pferd und Reiter.

Reiter können dazu beitragen, die Sicherheit für sich selbst, ihr Tier und andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen sie bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend beleuchtet sein. Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen empfiehlt: „Reiter sollten immer dafür sorgen, schon von Weitem gut sichtbar zu sein, sie können beispielsweise reflektierende Westen oder Leuchtbänder tragen. Für Pferde eignen sich Leuchtgamaschen oder reflektierende Reitdecken.“

Richtig überholen

Egal, ob Auto oder Motorrad - wer ein Pferd überholt, sollte die Geschwindigkeit reduzieren und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Das gilt nicht nur, wenn der Reiter auf dem Pferd sitzt, sondern auch dann, wenn das Pferd vom Boden geführt wird. Oliver Reidegeld rät: „In der Nähe von Pferden sollten motorisierte Verkehrsteilnehmer generell rasante Beschleunigungs- oder Bremsmanöver unterlassen. Nach dem Überholvorgang unbedingt darauf achten, dass ausreichend Abstand zwischen Pferd und Auto oder Motorrad eingehalten wird.“ Besonders wichtig ist es, die Geschwindigkeit anzupassen und vorausschauend zu fahren – dies gilt auch für den Gegenverkehr. Können Reiter und Pferd aufgrund der Verkehrssituation nicht überholt werden, sollten Verkehrsteilnehmer genügend Abstand zum Reiter einhalten. Nähert sich ein Auto oder Motorrad von hinten zu sehr an, kann das zu Fluchtverhalten bei Pferden führen.

Tipps für Radfahrer

Neben motorisierten Verkehrsteilnehmern kommt es bei Ausritten häufig zu Begegnungen zwischen Reitern und Radfahrern. Obwohl die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Radfahrers deutlich unter dem der motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt, gilt auch hier: wer ein Pferd überholt, sollte langsamer fahren und mit größtmöglichem Abstand überholen. Häufiges klingeln sollte vermieden werden, da plötzliche Geräusche die Tiere erschrecken können. Häufig reicht es aus, durch einmaliges Klingeln auf sich aufmerksam zu machen. Ist der Platz zum Überholen auf schmalen Feldwegen nur schwer einzuschätzen, sollten Fahrradfahrer absteigen und das Rad langsam an den Pferden vorbeischieben. Da Reiter das Rechtsfahrgebot befolgen, sollte nur von links überholt werden.

Verhalten bei freilaufenden Pferden

Sind Pferde allein oder unkontrolliert auf der Fahrbahn oder neben der Straße unterwegs, sollten sich andere Verkehrsteilnehmer besonders defensiv verhalten. In manchen Fällen kann es notwendig sein im Schritttempo die Stelle zu passieren oder ganz stehen zu bleiben, um Unfälle zu vermeiden. Autofahrer sollten dabei immer mit unvorhergesehenen Reaktionen der Tiere rechnen, da sich diese in einer Ausnahmesituation befinden. Freilaufende Pferde müssen direkt der Polizei gemeldet werden.

Im Falle eines Unfalls gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • Stehenbleiben und Warnblinkanlage einschalten
  • Kann das Auto gefahrlos verlassen werden das Warndreieck aufstellen
  • Polizei anrufen: -110
  • Reaktion des Pferdes beobachten und ausreichend Abstand halten
  • Schadensregulierung anstoßen: Betriebs- oder Tierhalterhaftpflicht und Rechtsberatung einholen

Pressekontakt

Maike Höpp

T +49 69 66 07 85 05

maike.hoepp@hth.adac.de

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Cornelius Blanke, Pressesprecher
 cornelius.blanke@hth.adac.de

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht

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