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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

Korruptionsregister verfassungsrechtlich untragbares Blankettgesetz

Berlin (ots)

"Korruptionsbekämpfung ja, aber nicht mit einem
rechtsstaatlich bedenklichen Korruptionsregistergesetz", kommentierte
Ludolf v. Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Deutschen Industrie (BDI), den heutigen Beschluss des Bundesrates.
Dieser von der Regierungskoalition im Bundestag durchgepaukte
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige
Unternehmen sei zu recht angehalten worden, um im
Vermittlungsausschussverfahren eine anspruchsvolle Lösung zu
erreichen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf sei ein verfassungsrechtlich
untragbares Blankettgesetz, das lediglich aus Ermächtigungen bestehe.
Nicht einmal die Tatbestände, für die das Gesetz gelten solle, seien
genannt. Dies und alles Weitere soll durch eine spätere
Rechtsverordnung geregelt werden. "Ein solcher Blindflug ist völlig
indiskutabel", sagte v. Wartenberg. Schließlich gehe es für
Unternehmen bei einer Eintragung in das Register um gravierende
wirtschaftliche Konsequenzen bis hin zu einem existenzgefährdenden
mehrjährigen bundesweiten Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Ein
Gesetz in dem nichts stehe, könne dafür keine Grundlage sein.
Verfehlt sei auch die einzige Vorschrift des Gesetzentwurfes mit
sachlichem Inhalt, die den persönlichen Anwendungsbereich regele.
Danach können nur Auftraggeber, die die Vorschriften für die Vergabe
öffentlicher Aufträge (sog. Verdingungsordnungen) anwenden müssen,
Unternehmen zur Eintragung in das Register melden. Da jedoch diese
Verdingungsordnungen für die überwiegende Zahl von Auftragsvergaben
nicht durchgehend für alle Bundesländer und Kommunen
rechtsverbindlich seien, würden sich daraus rechts- und
wirtschaftspolitisch nicht akzeptable Ungleichbehandlungen ergeben.
"Das Gesetz kann Korruption nur repressiv, aber nicht vorbeugend
bekämpfen. Jedoch muss Korruption an der Wurzel gepackt werden. Daher
erwarte ich zum Gesetz auch eine Entschließung von Bundestag und
Bundesrat über umfassende präventive Maßnahmen der
Korruptionsbekämpfung", so v. Wartenberg. Dabei gehe es primär um die
Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und
Kommunen, die Vergabevorschriften uneingeschränkt und bei jeder
Auftragsvergabe anzuwenden. Für die Wirtschaft habe der BDI schon
1995 und jetzt in 2002 neu überarbeitete "Empfehlungen zur
Korruptionsbekämpfung" herausgegeben.
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