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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

Wirtschaft fordert gesetzliche Eingrenzung der Zugriffsrechte der Finanzverwaltung auf die EDV der Unternehmen

Berlin (ots)

Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft
unterstützen die Bemühungen einzelner Mitglieder des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, die durch das
Steuersenkungsgesetz per 1.1.2002 geschaffenen ausufernden
Zugriffsrechte der Finanzverwaltung auf die elektronischen Daten der
Unternehmen sachgerecht und praktikabel einzugrenzen. Die Wirtschaft
appelliert an die Mitglieder des Finanzausschusses und den
Gesetzgeber, die aktuellen Vorschläge zur Korrektur der
Zugriffsrechte aufzugreifen und für deren rechtzeitige Verabschiedung
zum 1.1.2002 zu sorgen.
Hintergrund der Forderung der Wirtschaft ist ein von unabhängiger
Seite ausgearbeiteter Entwurf einer Gesetzeskorrektur, der den
Mitgliedern des Finanzausschusses derzeit zur Beratung vorliegt.
Dieser Entwurf zeigt die Schwachstellen der in der Abgabenordnung neu
geschaffenen Zugriffsrechte auf. Ab dem 1.1.2002 müssen Unternehmen
bis zu 10 Jahre steuerrelevante Daten digital vorhalten, um der
Finanzverwaltung einen unmittelbaren Zugriff hierauf sowie eine
maschinelle Auswertung zu ermöglichen. Allein die digitale
Archivierung dieser Daten bedeutet für die Unternehmen einen immensen
administrativen und finanziellen Aufwand.
Der Korrekturentwurf sieht vor, die Zugriffsrechte sowie die damit
verbundenen Archivierungspflichten abzumildern, um zu verhindern,
dass den Unternehmen in massiver Weise ein unverhältnismäßiger
finanzieller und administrativer Aufwand aufgebürdet wird. Dies ist
nicht nur für große Unternehmen, sondern insbesondere auch für
kleinere und mittlere Unternehmen dringend erforderlich.
Kleinstbetriebe sollten sogar ganz von der Pflicht zur Vorhaltung
elektronischer Daten - unter Beibehaltung der Vorlage in Papierform -
entbunden werden.
Kurz vor dem drohenden Inkrafttreten der ausufernden
Zugriffsrechte bestätigen sich bei der Umsetzung der neugefassten
Regelung die Probleme in der Praxis. Hierauf hat die Wirtschaft
bereits in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen. Bisher sind
diese Bedenken jedoch weder vom Gesetzgeber noch von der
Finanzverwaltung hinreichend berücksichtigt worden. Inzwischen wird
jedoch auch dem Gesetzgeber und den Steuerbehörden offenbar immer
deutlicher, dass ein durchgreifender Korrekturbedarf besteht.
Insbesondere bereitet den Datentechnikern und den Steuerpflichtigen
aufgrund der unklaren Gesetzesfassung die Trennung von
steuerrelevanten gegenüber nicht-steuerrelevanten Daten kaum lösbare
Probleme. Zudem ist die Aufbewahrungsfrist für die digitale
Speicherung von 10 Jahren zu lang.
DEUTSCHER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERTAG
   BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE
   ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS
   BUNDESVEREINIGUNG DER DEUTSCHEN ARBEITGEBERVERBÄNDE
   BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN
   GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT
   BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER MITTEL- UND GROSSBETRIEBE DES
   EINZELHANDELS
   HAUPTVERBAND DES DEUTSCHEN EINZELHANDELS
   BUNDESVERBAND DES DEUTSCHEN GROSS- UND AUSSENHANDELS
Rückfragen:
Herrn Welling
Tel.: 030/20281584

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