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Mitbestimmung nicht mit der Brechstange novellieren

Berlin (ots)

"Die aktuelle Diskussion um das
Mitbestimmungsgesetz zeigt: Es besteht noch erheblicher
Diskussionsbedarf in der Bundesregierung und bei den Sozialpartnern.
Die Novelle jetzt mit der Brechstange durchzusetzen, würde die
Akzeptanz dieser Reform nicht erhöhen und international falsche
Signale für unseren Wirtschaftsstandort setzen." Dies erklärte Anton
F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und
Außenhandels (BGA), heute in Berlin. Börner forderte, das
Mitbestimmungsgesetz ganz oben auf die Tagesordnung im Bündnis für
Arbeit zu setzen, noch bevor das Kabinett darüber entscheide. Die
Gewerkschaften könnten dieses Gesetzesvorhaben nicht für "sakrosankt"
erklären. Ihre bisherige Weigerung, auch im Bündnis über die
Mitbestimmung zu sprechen, stelle die große gesellschaftliche und
wirtschaftliche Zielsetzung des gemeinsamen Bündnisses in Frage.
Das vorrangige Ziel des Bündnisses für Arbeit sei, die
Voraussetzung für den Erhalt und den Ausbau der Beschäftigung in
Deutschland zu definieren. Deutschland müsse in der
Wettbewerbsfähigkeit aufholen und zur internationalen Spitze
aufschließen. Dafür sei es jetzt an der Zeit, über eine echte
Deregulierung des Arbeitsmarktes zu verhandeln. "Wir dürfen nicht
mehr wie bisher alles regulieren. Am stärksten eingeschränkt werden
wir in Deutschland durch ein international nicht wettbewerbsfähiges
Arbeitsrecht. Dieses müssen wir lichten. Unternehmer und Arbeitnehmer
brauchen beide mehr Freiheit", sagte Börner. Die Reform des
Mitbestimmungsgesetzes laufe in die falsche Richtung. Wesentliche
Kritikpunkte aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft, die der BGA
vertrete, seien: Die Erhöhung der Betriebsratszahlen sowie die
Ausweitung der Freistellung führe zu hohen Mehrkosten. Schätzungen
gingen davon aus, dass die Wirtschaft mit zusätzlich mehr als 4,4
Milliarden DM belastet werde. Zudem greife die Einführung neuer
Mitbestimmungstatbestände, wie dem Mitspracherecht bei der Einführung
von Gruppenarbeit, der Durchsetzung von Qualifikationsmaßnahmen oder
der Mitsprache beim betrieblichen Umweltschutz, unzulässigerweise in
die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber ein. Dies gehe zulasten
der Flexibilität unternehmerischer Entscheidungen.
Ansprechpartner:
Volker Tschirch
Pressesprecher
Tel.:030/59 00 99 520
Fax:030/59 00 99 529
Mobil:0170-3113738

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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