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NDR Norddeutscher Rundfunk

NDR Rundfunkrat und Verwaltungsrat: Länder müssen verfassungsgemäßes Gebührenverfahren einhalten

Hamburg (ots)

Rundfunkrat und Verwaltungsrat des Norddeutschen
Rundfunks fordern die Länder auf, sich an das verfassungsgemäße
Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr zu halten. Mit großer
Sorge verfolgen die NDR Gremien den Versuch einiger
Ministerpräsidenten, die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur
Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zur
Anpassung der Rundfunkgebühr mit medienpolitischen Überlegungen zur
Eingrenzung des Auftrages der Rundfunkanstalten zu verbinden. Eine
solche Koppelung wäre ein eindeutiger Verstoß gegen das vom
Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Verfahren bei der
Gebührenfestsetzung. Die Gremien begrüßen darum das klare Bekenntnis
der norddeutschen Länder zu dem verfassungsgemäßen Verfahren.
Die Gremien stellen zugleich klar, dass der NDR wie in den
vergangenen Jahren uneingeschränkt bereit ist, sich einer Struktur-
und Reformdebatte zu stellen. Am Beispiel des Vierländer-Senders NDR
lassen sich bereits langfristige strukturelle Veränderungen in Sachen
Wirtschaftlichkeit und Effizienz deutlich belegen. Der NDR versorgt
fünf Bundesländer mit einem gemeinsamen dritten Fernsehprogramm und
umgerechnet pro Land lediglich zwei Hörfunkprogrammen. Er hat bei
erheblich gestiegenem Programmvolumen in den vergangenen zehn Jahren
mehr als 13 Prozent der Stellen abgebaut. Er wird regelmäßig von
seinen Gremien, Wirtschaftsprüfern und von vier Landesrechnungshöfen
kontrolliert.
Die KEF hat die Anmeldungen des NDR gründlich geprüft und mit
weiteren strikten Rationalisierungsauflagen versehen. Ihre
Empfehlung, die Gebühr um 66 Cent für den NDR zu erhöhen, trägt den
schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland Rechnung.
Sie zwingt den NDR zu strenger Haushaltsdisziplin und sichert so
seine Zukunftsfähigkeit.
ots-Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6561

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20149 Hamburg
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Fax: 040 / 4156 - 2199

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