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Gesetzeswidrige Abschiebung nach Afghanistan

Hamburg (ots)

Ein Asylbewerber, der am 3. Juli mit 68 weiteren nach Afghanistan gebracht wurde, hätte nach Recherchen des NDR nicht abgeschoben werden dürfen. Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl beantragt, dies wurde jedoch im Februar 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Dagegen reichte der jetzt 20-jährige Afghane Klage ein. Diese Klage war beim Verwaltungsgericht Greifswald noch anhängig, als er von Polizisten aus seiner Unterkunft in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) geholt und abgeschoben wurde. "Wegen des laufenden Asylklageverfahrens hätte keine Abschiebung erfolgen dürfen", teilte der Gerichtssprecher auf Anfrage des NDR mit. In der Woche nach der Abschiebung hätte Nasibullah S. vor Gericht angehört werden sollen.

Dokumente, die dem NDR vorliegen, belegen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörde bei der Abschiebung von falschen Voraussetzungen ausgingen. Sie glaubten, die Ablehnung des Asylantrags sei rechtskräftig geworden, und S. könne deshalb abgeschoben werden. Das Gericht hatte die Klage jedoch bereits im August 2017 akzeptiert, zehn Monate vor der Abschiebung. Die Anwältin von Nasibullah S., Sonja Steffen, hat das Sozialamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, dem auch die Ausländerbehörde untersteht, mehrfach über die Klage informiert.

Das Schweriner Innenministerium als Fachaufsicht der Ausländerbehörden bedauerte den Fehler in einer Stellungnahme, verwies aber auf das Bundesamt, das die fehlerhaften Daten geliefert habe. Aussagen des BAMF seien für die kommunalen Ausländerbehörden bindend, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Laut den Dokumenten, die dem NDR vorliegen, war die Klage dem BAMF bekannt. Dort ging man aber offenbar fälschlicherweise davon aus, dass das Verwaltungsgericht sie nicht zur Entscheidung angenommen hatte. Weder das Bundesamt noch das Bundesinnenministerium haben sich bislang auf Anfrage des NDR dazu geäußert.

"Da sieht man, wie nachlässig das Bundesamt in den Klageverfahren arbeitet. Die gerichtliche Verfügung liegt dem Bundesamt ja vor, die müssen sich doch damit beschäftigen", sagte Anwältin Sonja Steffen, die auch Stralsunder SPD-Bundestagsabgeordnete ist.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte die Abschiebung scharf. "Verfassungsrechtlich muss man hier von einem Verstoß sprechen." Denn jeder Asylbewerber habe Anspruch auf Schutz, solange das Verfahren nicht wirklich geklärt sei. "Von daher ist es im Grunde genommen ein Skandal, dass hier einfach über die Gerichte hinweg abgeschoben wird", so Jelpke.

Im Fall von Nasibullah S. gibt es bisher auch keine Hinweise, dass dieser in Deutschland mit dem Gesetz in Konflikt gekommen wäre. Ihrem Wissen nach sei S. nicht straffällig geworden, sagte Steffen. Das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern gab auf Nachfrage dazu keine Auskunft und verwies auf den Datenschutz. Sonja Steffen hat nach eigenen Angaben bereits beantragt, dass die Behörden Nasibullah S. zurück nach Deutschland holen, damit er sein Verfahren beenden kann.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) war wegen der Sammelabschiebung und seinem Umgang damit heftig kritisiert worden. Bei der Vorstellung seiner Pläne zur Asylpolitik hatte er gesagt: "Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 - das war von mir nicht so bestellt - Personen nach Afghanistan zurückgeführt worden." Am Tag danach wurde bekannt, dass sich der Hamburger Asylbewerber Jamal M. nach seiner Ankunft in Kabul das Leben genommen hatte. Seehofer wies die Kritik an ihm zurück.

Pressekontakt:

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Ralf Pleßmann
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