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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

GASNETZZUGANGSVERORDNUNG
Bundesrat verabschiedet Gasmarkt-Regelungen und verschlechtert Bedingungen für Stadtwerke in der Anreizregulierung

Berlin (ots)

In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat über die Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts entschieden. Laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist die Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung sowie die Anpassung der weiteren Verordnungen ein wichtiger Meilenstein zur Steigerung des Wettbewerbes im Gasmarkt und schafft Rechtssicherheit für die Stadtwerke. "Mit den Vorgaben zur Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete, den Konkretisierungen zur Bilanzierung und den Vorgaben zum Anschluss neuer Gaskraftwerke hat der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss klare Regelungen geschaffen", bewertete VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim-Reck die Entscheidung. Die Verordnungen in der Fassung des Bundesrates müssen vom Bundeskabinett noch verabschiedet werden.

Zu den über die Bundesländer initiierten Änderungen zur Anreizregulierungsverordnung hatte, wie ansonsten eigentlich üblich, der VKU keine Gelegenheit erhalten Stellung zu beziehen. "Mit den kurzfristig geschaffenen Neuregelungen kommen auf die kommunalen Netzbetreiber erhebliche Verschärfungen der bisherigen Bedingungen zu. Durch die Statuierung weitergehender Informations- und Darlegungsverpflichtungen von Netzbetreibern gegenüber der Regulierungsbehörde wird über das Ziel hinausgeschossen", so Reck weiter.

Die Etablierung konkreter Instrumente zur Schaffung neuer Leitungskapazitäten durch die Fernleitungsnetzbetreiber im Gasmarkt war längst überfällig. Die Fernleitungsnetzbetreiber bekommen nun eindeutige Aufgaben zugewiesen, um das Angebot an Leitungskapazitäten über Plattformen den Marktteilnehmer zugänglich zu machen. Bisherige zwanghafte Lieferstrukturen können zum Vorteil der Stadtwerke aufgebrochen und die sich bietenden Möglichkeiten des Wettbewerbs besser genutzt werden.

Durch die Aufnahme der Regelungen zum Anschluss neuer Gaskraftwerke werden die Bedingungen für Stadtwerke bei der Zielerreichung zum Ausbau der politisch angestrebten dezentralen Erzeugungsstrukturen unterstützt. Dies ist auch notwendig zur Unterstützung der Rolle der Stadtwerke beim Umbau des Energiemarktes zugunsten von dezentralen Erzeugungsanlagen und erneuerbaren Energien.

Die Verringerung der Marktgebietsanzahl wird nun mit klaren Fristen vorgegeben. Hierbei sind zur Reduzierung der bisherigen Anzahl erstmals Maßstäbe zur Betrachtung der Kosten des sich für den Wettbewerb ergebenden Nutzens zu berücksichtigen, so der VKU. Stadtwerken wird der Zugang zu den Kunden erleichtert und bisherige Marktzutrittsbarrieren deutlich verringert. Dadurch können Stadtwerke die Lieferangebote wirtschaftlich attraktiver gestalten.

Pressekontakt:

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Hausvogteiplatz 3 - 4
10117 Berlin
www.vku.de
Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon +49 30 58580-220
Mobil +49 170 8580-220
Fax +49 30 58580-100
carsten.wagner@vku.de

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