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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU zum BFH-Urteil über steuerlichen Querverbund
Auswirkungen auf klassischen Querverbund unklar

Berlin (ots)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am
24.10.2007 veröffentlichten Urteil die Klage einer kommunalen Holding
abgewiesen, die eine Verrechnung der Gewinne einer 
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit den Verlusten einer 
Bädergesellschaft mit steuerlicher Wirkung durchsetzen wollte. Nach 
Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) handelt es sich um
einen völlig untypischen Fall eines kommunalen Querverbundes. 
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU, warnte daher davor, 
voreilig das Ende des kommunalwirtschaftlichen Querverbundes 
anzukündigen. Um Aussagen über die Auswirkungen auf die klassischen 
Querverbundsfälle treffen zu können, müsse die Urteilsbegründung 
intensiv analysiert werden. Im Übrigen sei durchaus fraglich, ob die 
Finanzverwaltung das Urteil, angesichts der sehr ungewöhnlichen 
Fallgestaltung, über den entschiedenen Fall hinaus anwenden werde. 
"Der VKU ist sich der hohen Bedeutung des steuerlichen Querverbunds 
bei der Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge bewusst", betonte
Reck. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den 
betroffenen Unternehmensverbänden werde sich der VKU daher vehement 
für eine rechtssichere Lösung zur Aufrechterhaltung des 
kommunalwirtschaftlichen Querbundes einsetzen.
Pressesprecherin:
Rosemarie Folle
Fon: +49(0)30.203199-20
Fax: +49(0)30.203199-80
E-Mail:  folle@ku.de

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