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Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Abrechnungsbetrug Der Patient als Kunde PETER STUCKHARD

Bielefeld (ots)

Abrechnungsbetrug: Es ist ein ernster Verdacht, dem die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Fall eines ehemaligen Bielefelder Chefarztes nachgeht. Einen formalen Fehler hat sein Dienstherr eingeräumt. Ob mehr Feuer unter dem Rauch ist, werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erweisen. Doch ist der Vorgang, in dem die Staatsanwaltschaft jetzt ermittelt, wirklich so außergewöhnlich? Immer wieder berichten privatversicherte Patienten, sie hätten Rechnungen von Chefärzten bekommen, die ihnen nicht einmal mit einem Wie-geht-es-uns-denn-heute-Handschlag begegnet seien. Dabei übersehen sie womöglich, dass nicht in jeder Behandlung, auf der Chefarzt draufsteht, auch Chefarzt drin sein muss. Ist der Chef unvorhergesehen nicht da, darf ihn nur der dafür schriftlich benannte Kollege vertreten. Ist der Chef indes auf einem lange geplanten Kongress oder im Urlaub, muss die Klinik ihren Kunden darüber informieren. Der Kunde hat dann die Wahl: warten oder den Vertreter akzeptieren. Das alles muss im Behandlungsvertrag rechtssicher und klar dokumentiert sein. Ohne verharmlosen zu wollen: Die Ursache dieses oft praxisfernen bürokratischen Blödsinns ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Bei den ärztlichen Leistungen darf in Deutschland auch jeder Kassenpatient das Beste erwarten und bekommt es meist auch.

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