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Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR BGH-Urteil zum Massengentest Quälende Gerechtigkeit JOHANN VOLLMER

Bielefeld (ots)

Es ist unerträglich, wenn Täter ungeschoren davonkommen. Immer wieder müssen Opfer und deren Angehörige mitansehen, dass Schläger, Vergewaltiger und sogar Mörder in die Freiheit spazieren, obwohl das Gericht von ihrer Schuld überzeugt ist. Allein, es fehlen die Beweise. In anderen Fällen lähmt uns die quälende Gewissheit, dass irgendwo da draußen ein noch unbekannter Straftäter herumläuft, weil weder Opfer noch Zeugen einen Verdächtigen benennen können. Wenn Ermittler gar nicht mehr weiterwissen, greifen sie, so der Täter seinen genetischen Fingerabdruck in Form von Haaren, Hautpartikeln oder Körperflüssigkeiten am Tatort zurückgelassen hat, zum letzten Mittel: dem Massengentest. Der DNA-Test ist zum kriminalistischen Allheilmittel verkommen. Die Chancen sind verlockend. Stimmt die Spur mit der Probe überein, ist ein Zweifel praktisch ausgeschlossen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Test von zwei Menschen identisch ist, liegt bei eins zu 500 Millionen. Da sich zudem verwandte Personen in ihrem Gencode ähneln, erhöhen sich die Trefferquoten für die Ermittler. Dass die Bundesrichter letzterer Auswertung nun zu Recht den Riegel vorgeschoben haben, soll nicht die Täter schützen, sondern jeden von uns. Kein Mensch ist verpflichtet, nahe Angehörige zu verraten. Wenn sich der Täter dem Test verweigert, nichtsahnende Verwandte aber über ihren genetischen Fingerabdruck ihren Angehörigen der Polizei ausliefern, wird Recht gebrochen. Sollte nur so ein Täter gefunden werden können, haben die Ermittler ihre Arbeit nicht gemacht. Unser genetischer Fingerabdruck gibt unser Innerstes preis. Er gibt Auskunft über Geheimnisse, die wir vielleicht selbst nicht kennen: Krankheiten, Vaterschaften, schwarze Schafe der Familie. Auch auf Kosten der Gerechtigkeit muss dieses Wissen heilig bleiben.

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