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Neue Westfälische (Bielefeld): Empörung über Sex-Party kein Grund für Versicherungskündigung

Bielefeld (ots)

Bielefeld. Kunden, die über den Sex-Skandal bei der Ergo-Versicherungsgruppe empört sind, können deswegen nicht ohne Weiteres ihre Verträge kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aus moralisch-ethischen Gründen gebe es nicht, sagte Versicherungs-Experte Wolfgang Büser der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen. Büser rät den Verbrauchern, das Geschäftsverhältnis zu überdenken. "Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss aber mit Verlusten rechnen."

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