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Ostsee-Zeitung: Kommentar zu Steuerflüchtlingen

Rostock (ots)

Juristisch kann ein Ladendieb immer noch härter bestraft werden als derjenige, der Steuerflucht versucht. Wenn Ersterer seine gestohlene Ware zurückbringt, stellt ihn das von einer Strafe nicht frei. Ein Steuerdieb kann sich hingegen - wenn er sich rechtzeitig offenbart - weiter freikaufen. Reumütigen bleibt ein Schlupfloch.

Pressekontakt:

Ostsee-Zeitung
Jan-Peter Schröder
Telefon: +49 (0381) 365-439
jan-peter.schroeder@ostsee-zeitung.de

Original-Content von: Ostsee-Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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