TÜV-Verband fordert Null-Toleranz bei Alkohol und anderen Drogen
Alkohol und sonstige Drogen zählen zu den Hauptursachen schwerer Unfälle. Der TÜV-Verband fordert absolutes Alkoholverbot am Steuer. Regelungslücke bei alkoholisierten Radfahrern schließen. Deutscher Verkehrsgerichtstag startet am 28. Januar in Goslar.
Berlin, 26. Januar 2026 – Alkohol und andere Drogen am Steuer sind eine der größten Gefahren im Straßenverkehr. Dennoch erlaubt das Gesetz bislang den Konsum in bestimmten Grenzen. Im Vorfeld des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags fordert der TÜV-Verband ein klares gesetzliches Verbot: kein Alkohol, keine Drogen am Steuer. Konkret fordert der Verband ein absolutes Alkoholverbot für alle Kraftfahrzeugführenden sowie eine bundesweit einheitliche Null-Toleranz-Politik gegenüber anderen Drogen. „Zwar gelten Bier, Wein und viele Spirituosen als Kulturgüter. Wir sollten uns aber von der Vorstellung verabschieden, dass selbst ein maßvoller Konsum im Straßenverkehr ungefährlich und somit akzeptabel ist“, sagt Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Wir brauchen klare, eindeutige Regeln: Wer fährt, bleibt nüchtern. Ohne Wenn und Aber. Ein Null-Promille-Gesetz ist der logische Schritt für mehr Verkehrssicherheit. Es schafft Klarheit und schützt Menschenleben.“
Keine Rechenspiele mehr: Wer fährt, bleibt nüchtern
Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit messbar. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Doch die gesetzliche Grenze für eine Ordnungswidrigkeit liegt derzeit bei 0,5 Promille. Bei 1,1 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit. Aus Sicht des TÜV-Verbands sind diese Grenzwerte zu hoch. Um eindeutige Regeln zu schaffen, schlägt der Verband eine Neufassung von §24a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz vor. Die darin festgelegten Promillegrenzen sollten gestrichen werden. Stattdessen sollte es heißen: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht.“
Ziel ist es, klare Regeln zu schaffen, die einfach vermittelbar, wirksam kontrollierbar und rechtssicher durchsetzbar sind. „Die bisherigen Vorgaben lassen zu viel Spielraum und laden zu Rechenspielen ein “, sagt Zaneta. „Zwei Bier und ein Snack – passt das noch? Oder ein Glas Wein bei 65 Kilo Körpergewicht – geht das klar? Wer solche Rechnungen anstellt, verkennt das Risiko.“ Auch auf europäischer Ebene gibt es klare Signale. Die EU-Kommission reagiert mit der 4. Führerscheinrichtlinie: Darin wird eine Null-Toleranz für Fahranfänger:innen und die Empfehlung eines allgemeinen Alkoholverbots für alle Fahrzeugführenden gefordert. „Deutschland sollte diesem Weg folgen“, sagt Zaneta.
Unfallzahlen belegen die Dringlichkeit eines absoluten Alkoholverbots
Alkohol gehört EU-weit zu den drei Hauptursachen tödlicher Verkehrsunfälle. Rund ein Viertel aller Verkehrstoten in Europa stirbt bei Unfällen unter Alkoholeinfluss. In Deutschland kam es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2024 zu über 35.000 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss, bei denen 198 Menschen getötet und rund 17.800 verletzt wurden. Polizeiliche Kontrollzahlen zeigen zudem eine steigende Tendenz bei Drogenfahrten.
Gefährdung durch alkoholisierte Fahrrad- und Pedelec-Fahrende
Der Verkehrsgerichtstag beschäftigt sich in diesem Jahr auch mit der Frage, ob alkoholisierte Fahrrad- und Pedelec-Fahrende stärker sanktioniert werden sollten. Strafbar ist Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss erst ab 1,6 Promille. Dieser Wert sollte in einem ersten Schritt auf 1,1 Promille abgesenkt werden. „Wer Alkohol trinkt, sollte grundsätzlich kein Fahrzeug steuern – unabhängig von dessen Größe, Geschwindigkeit und Motorisierung“, sagt Zaneta. „Wenn betrunkenes Radfahren als ‚halb so wild‘ gilt, verfestigen sich gefährliche Routinen. Ein eigener Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand für alkoholisierte Radfahrer ist daher ein sinnvoller Zwischenschritt, um die bestehende Schutzlücke zu schließen und ein klares gesellschaftliches Signal für mehr Verkehrssicherheit zu setzen.“
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben sind Daten des Statistischen Bundesamtes und des European Transport Safety Council (ETSC). Die Zahlen sind abrufbar unter: www.destatis.de und https://road-safety.transport.ec.europa.eu/
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