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Greenpeace e.V.

Urteil ohne Rücksicht auf Klimawandel
Greenpeace prüft Berufung beim Oberlandesgericht

Hamburg/Aachen (ots)

16. 3. 2006 - Im Rechtsstreit zwischen dem
Energieversorger RWE und der Umweltschutzorganisation Greenpeace hat 
heute die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen das Urteil 
verkündet. Danach wird Greenpeace dem Grunde nach zu einer Zahlung 
von Schadensersatz verurteilt. Außerdem wird Greenpeace untersagt, 
RWE-Eigentum zu betreten. Greenpeace hatte die Besetzung eines 
RWE-Braunkohlebaggers im Mai 2004 mit einer Notstandslage begründet, 
da RWE wesentlich zur Klimazerstörung beiträgt. Das Gericht hätte 
entscheiden müssen, was schwerer wiegt, der von RWE mit verursachte 
Klimawandel oder die Schadensersatzforderungen von RWE. Das 
Landgericht Aachen hält dagegen sowohl "Nothilfe"  als auch 
"rechtfertigenden Notstand" für nicht gerechtfertigt.
"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Greenpeace wird prüfen, 
ob wir in Berufung gehen.  Beim drohenden Klimawandel und dem von 
Greenpeace vorgebrachten Notstandsrecht handelt es sich um eine 
grundsätzliche Fragestellung von weitreichender Bedeutung", sagt 
Greenpeace Klimaexperte Karsten Smid. "Darüber hinaus berufen wir uns
auf unsere Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Aktion war auf 
Grund der Gefährdung des Klimas gerechtfertigt. RWE ist der größte 
Klimakiller Europas. Der Energiekonzern gehört wegen seiner 
klimafeindlichen Energiepolitik auf die Anklagebank."
RWE hat in dem Verfahren nicht widersprochen, dass sie einen 
erheblichen Beitrag zum weltweiten Klimawandel durch ihre 
Braunkohleverstromung leisten, obwohl diese Form der Energiegewinnung
durch weniger klimaschädliche Energieformen ersetzt werden könnte. 
Auch bestreitet RWE nicht, dass Braunkohle hohe externe Schäden 
erzeugt und dass RWE-Kraftwerke mit einem relevanten Beitrag an den 
enormen zu erwartenden Klimaschäden beteiligt sind.
Nach Auffassung von Greenpeace muss aufgrund der Folgen des 
Klimawandels bereits heute ein Notstand bejaht werden. Diese 
Argumentation folgt das Landgericht Aachen in seiner 
Urteilsbegründung nicht. Greenpeace argumentiert in seinem 
Schriftsatz an die 1. Zivilkammer: "Wenn die anthropogen bedingte 
Klimaänderung kein Notstand sein sollte, (...) dann dürfte unsere 
Rechtsordnung überhaupt keinen Notstand mehr anerkennen können. Denn 
es sind keine gravierenderen Katastrophen mehr denkbar."
Rund 50 Aktivisten hatten im Mai 2004 in Hambach für den Ausstieg 
aus der Braunkohle und den Ausbau Erneuerbarer Energien protestiert. 
Sie waren auf einen 96 Meter hohen Schaufelradbagger geklettert und 
hatten dort ein Transparent befestigt mit der Aufschrift "Kohle 
zerstört das Klima". Kein anderer Energieträger erzeugt so viel 
Kohlendioxid pro erzeugter Kilowattstunde Strom wie Braunkohle. Nach 
einem Urteil des Landgerichts Köln vom Oktober 2005 darf Greenpeace 
RWE als "größten Klimakiller Europas" bezeichnen.
Achtung Redaktionen: Für Rückfragen erreichen Sie Karsten Smid 
unter Tel. 040/ 30618-388, Pressesprecher Patric Salize unter Tel. 
040/ 30618-241. Die Schriftsätze zum Rechtsstreit vor dem Landgericht
in Aachen (1 O 126/05) erhalten Sie auf Anfrage. www.greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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