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Patent auf Embryo zum größten Teil widerrufen
Greenpeace fordert Überarbeitung der EU Gen-Patentrichtlinine

München (ots)

Die Einspruchsabteilung des Europäischen
Patentamtes (EPA) in München hat das im Februar 2000 von Greenpeace
aufgedeckte Embryo-Patent "EP 695 351" der Universität Edinburgh zum
großen Teil widerrufen. Alle Ansprüche auf menschliche embryonale
Stammzellen sowie menschliche Embryonen wurden gestrichen. Enthalten
bleiben nur Ansprüche auf menschliche Zellen, die nicht von Embryonen
stammen.
"Es ist ein Erfolg für Greenpeace und die anderen Einsprechenden,
dass der menschliche Embryo und embryonale Stammzellen aus diesem
Skandal-Patent ausgenommen wurden", sagt Dr. Christoph Then,
Gentechnik- und Patentexperte von Greenpeace.
Die Patentprüfer begründen die weitreichende Einschränkung des
Patents damit, dass wesentliche Teile des Patentes technisch gar
nicht durchführbar seien. Auch den ethischen Einwänden der 14
Einspruchsparteien wurde zum Teil statt gegeben. Denn Patente auf die
kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen sind durch die
Gen-Patentrichtlinie der EU (98/44/EG) verboten.
"Der Fall zeigt deutlich, dass die EU Gen-Patentrichtlinie nicht
ausreicht, um in Zukunft Patente auf menschliche Embryonen zu
verhindern", sagt Then. Denn ein Vergleich mit früheren
Entscheidungen zeigt die Willkür, mit der das Amt die
Gen-Patentrichtlinie auslegt. Beispiel EP 322240: Ende August 2001
lehnte der Patentprüfer einen Einspruch auf das Patent auf Mischwesen
aus Mensch und Tier ab, obwohl das Amt auch in diesem Fall davon
ausgeht, dass das Patent eine kommerzielle Verwertung menschlicher
Embryonen umfasst.
"Die Richtlinie muss Patente auf Embryonen, auf Teile des
menschlichen Körpers, auf Lebewesen und ihre Gene ausdrücklich und
unmissverständlich verbieten. Sonst bleiben ethische Fragen weiterhin
der Willkür einzelner Patentprüfer ausgeliefert." Der deutsche
Bundestag wird die Frage, ob und wie die EU-Genpatent-Richtlinie in
deutsches Recht umgesetzt werden soll, zu Beginn der neuen
Legislaturperiode entscheiden müssen.
Nach Recherchen von Greenpeace sind inzwischen über ein Dutzend
weitere Patente beantragt, die auch menschliche Embryonen mit
umfassen, darunter auch Anträge der Universtät Edinburgh. Außerdem
erteilt das Amt seit Jahren Patente auf Säugetiere, Pflanzen und
menschliche Gene. Wahrscheinlich wird das Patentamt auch noch einmal
Gelegenheit haben, sich mit dem Embryo-Patent zu befassen. Es wird
erwartet, dass die Patentinhaber gegen die heutige Entscheidung der
Amtes Einspruch vor der Technischen Beschwerdekammer einlegen.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Dr. Christoph Then, Tel.
0171-8780832, oder an Pressesprecherin Carmen Ulmen, Tel.
0171-8780840. Hintergrund-Papiere erhalten Sie unter: 040-30618-246,
Fotos der Aktion vor dem Patentamt am Montag unter: 040-30618-376,
Beta-Material über die DFA erhältlich. Internet:
www.greenpeace.de/gentechnik
Rückfragen:
Greenpeace Pressestelle
Tel. 040 / 306 18 - 340 
Fax 040 / 306 18 - 130  
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22767 Hamburg
Zweigbüro Berlin
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Tel. 030 / 30 88 99-0
Fax 030 / 30 88 99-30

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